In der Stadt Luzern ist die Initiative für gemeinnützige Wohn- und Gewerberäume der Juso bachab geschickt worden. Die Stadtluzerner nahmen den Gegenvorschlag des Grossen Stadtrates an. Zudem erhalten Ausländer mehr Mitsprache.
14'821 Stimmbürger lehnen die Juso-Initiative für gemeinnützige Wohn- und Gewerberäume ab, 9537 nahmen sie an. Das entspricht einem Nein-Anteil von 60,85 Prozent. Die Initiative forderte, dass das Stiftungskapital der städtischen Gemeinschaftsstiftung zur Erhaltung von preisgünstigem Wohnraum (GSW) um 20 Millionen Franken erhöht wird.
Hingegen sagt das Stimmvolk mit 16'464 zu 6808 Stimmen Ja zum Gegenvorschlag des Grossen Stadtrates. Das entspricht einem Ja-Anteil von 70,75 Prozent. Der Stadtrat hatte sich für den Gegenvorschlag ausgesprochen. Er will nicht das Stiftungskapital der GSW zu erhöhen, sondern den bereits bestehenden Fonds zu Gunsten der GSW um 4 Millionen auf 6,7 Millionen Franken aufzustocken. Das Geld bleibt so im Besitz der Stadt. Allerdings sind die Mittel zweckgebunden. Die GSW könnte sie jederzeit abrufen, wenn ein Immobilienkauf ansteht. Mit dem Entscheid soll sich der Bestand der von der Stiftung vermieteten Wohnungen von heute rund 280 auf 450 Wohnungen erhöhen.
Der Bevölkerungantrag stimmten 13'752 Stadtluzerner zu, 9032 lehnten ihn ab. Das enspricht einem Ja-Anteil von 60,4 Prozent.
Ein neu zu schaffendes Instrument namens Bevölkerungsantrag ermöglicht nun den ausländischen Mitbürgern mit einer Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) mehr politische Mitsprache. Bislang dürfen nur Luzerner mit Schweizer Pass abstimmen, wählen und Volksmotionen unterschreiben. Das neue Instrument wird nun die Volksmotion ersetzen. Künftig dürfen so auch die 9000 in der Stadt lebenden Ausländer mit C-Ausweis Anträge ans Parlament mitunterzeichnen oder lancieren. Wählen oder Abstimmen ist ihnen weiterhin nicht erlaubt. Und: Das letzte Wort hat immer das Parlament.
Die dritte Vorlage wurde mit 15'087 zu 7610 Stimmen angenommen. Das entspricht einem Ja-Anteil von 66,47 Prozent. Wird künftig das Referendum gegen ein Budget ergriffen, möchte der Stadtrat bis zum Volksentscheid nicht nur über die allernötigsten Ausgaben verfügen können, wie etwa die Löhne. Sondern auch über jene Investitionsposten, die er aus wirtschaftlicher Sicht für sinnvoll hält und die helfen, Mehrkosten zu vermeiden. Wie etwa Investitionen in Bauprojekte oder Unterhaltsarbeiten, die unbestritten realisiert werden müssen. Der Kanton hat sein Gesetz aus den gleichen Gründen vor kurzem genau in diese Richtung geändert
Die Stimmbeteiligung in der Stadt Luzern lag bei 47 Prozent.
rem
Mehr zum Thema<br /> am 10. Februar in der Neuen LZ.