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Luzern
Ein junger Mann, der seine Motorräder nicht hätte fahren dürfen, hat sich 2014 verschiedener Verkehrsdelikte schuldig gemacht. Das Kriminalgericht Luzern hat ihn mit einer bedingten Freiheitsstrafe, einer bedingten Geldstrafe und einer Busse bestraft.
Gemäss Darstellung der Staatsanwaltschaft hat das Strassenverkehrsamt dem heute 20-Jährigen den Lern- und Führerausweis für die Dauer von sechs Monaten verweigert und die Kontrollschilder für seine Motorräder eingezogen. Den Beschuldigten kümmerte dies wenig. Er gab die Kontrollschilder nicht ab und montierte an seinem Motorrad ein entwendetes Nummernschild.
Auf einer seiner Fahrten überschritt der Mann die Höchstgeschwindigkeit ausserorts um netto 61 km/h. Als er vor der Polizei flüchtete, beging er weitere Verkehrsregelverletzungen. So überquerte er bei Rot eine Kreuzung.
Ein paar Wochen danach baute er einen Unfall, als er den Vortritt missachtete. Er entfernte sich vom Unfallort. Als er später das Unfallprotokoll doch noch unterschrieb, tat er dies mit einem falschen Namen.
Das Kriminalgericht verurteilte den Beschuldigten für seine Raserfahrt ausserorts zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 13 Monaten. Die Probezeit beträgt drei Jahre.
Der Beschuldigte wurde zudem zahlreicher weiterer Strassenverkehrsdelikte sowie der Urkundenfälschung und der Hinderung einer Amtshandlung schuldig gesprochen. Bei einer Probezeit von drei Jahren erhielt er dafür eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 110 Franken (total 16'500 Franken) sowie eine Busse von 1000 Franken.
Dazu kommen Verfahrenskosten von rund 10'000 Franken. Der Erlös aus der Verwertung der drei behördlich beschlagnahmten Motorräder wird an die Busse respektive an die Verfahrenskosten angerechnet.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten bei einer Probezeit von zwei Jahren sowie eine Busse von 1000 Franken beantragt. Das Urteil liegt erst im Dispositiv vor und ist noch nicht rechtskräftig. (sda)