Luzern-Bern: Halbstundentakt

Der Bahnausbau bis 2025 mit der FABI-Vorlage soll 6,4 Milliarden Franken kosten. Die nationalrätliche Verkehrskommission (KVF) stimmte einer Aufstockung des Programms zu. Die Ausbauten sollen unter anderem auf den Strecken Luzern-Bern den Halbstundentakt bringen.

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Die Strecke Luzern-Bern soll ausgebaut werden. (Bild: Keystone)

Die Strecke Luzern-Bern soll ausgebaut werden. (Bild: Keystone)

Die Kommission hiess die Aufstockung mit 14 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen gut, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Der Ständerat hatte dem höheren Kredit ohne Gegenstimme zugestimmt. Die Differenz zwischen 3,5 und 6,4 Milliarden Franken soll durch die Anhebung der Mehrwertsteuer ab 2018 um ein Promille finanziert werden.

Im Vergleich zum Bundesratsvorschlag sieht die grosszügigere Variante zusätzliche von den Kantonen gewünschte Projekte vor - vor allem in der Ostschweiz. Die Kommission entschied sich für diese Variante, weil sie sie für regional ausgewogener hält. Die Befürworter erhoffen sich bessere Chancen in einer Volksabstimmung.

Halbstundentakt Luzern-Bern

Die Ausbauten sollen unter anderem auf den Strecken Luzern-Bern, Zürich-Chur und Zürich-Lugano den Halbstundentakt bringen sowie für einen Ausbau der Knotenpunkte Lausanne und Genf sorgen. Der Ausbauschritt würde zusätzlich zu bereits beschlossenen Projekten realisiert werden. Berücksichtigt ist auch der Luzerner Tiefbahnhof, was die Metropolitankonferenz in einer Mitteilung begrüsst.

Die Kommission brachte bei den Projekten lediglich eine Änderung an: Im Tessin soll eine Strecke leicht verlängert werden (Bellinzona- Tenero). Enthalten sind im Ausbauschritt auch bereits Vorgaben für die nächsten Ausbauten, die bis 2030 folgen sollen. Dort nahm die Kommission einen Planungsauftrag zum Bahnhof Stadelhofen auf.

Wenige Retuschen

Der Bahnausbau ist Teil der Vorlage zur Finanzierung und zum Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (FABI), mit der der Bundesrat die VCS-Initiative «für den öffentlichen Verkehr» bekämpft. Die Kommission hiess die Vorlage mit nur wenigen Retuschen gegenüber dem Ständerat mit 16 zu 9 Stimmen gut. Mit gleichem Resultat lehnte sie die Initiative ab. Die Abstimmung dürfte 2014 stattfinden.

Kernstück der FABI-Vorlage ist der unbefristete Bahninfrastrukturfonds (BIF), aus dem künftig Betrieb, Unterhalt und Ausbau der Bahninfrastruktur bezahlt werden sollen. Den BIF hiess die Kommission ohne Gegenstimme gut. Die heutigen Gefässe der Bahnfinanzierung - inklusive Einnahmequellen wie LSVA und Mineralölsteuer - sollen im BIF aufgehen.

Ausserdem würden zusätzliche Mittel für den öffentlichen Verkehr freigemacht, wobei auch die Kantone und Bahnkunden stärker zur Kasse gebeten werden. Mehrere der Vorschläge, wie diese Zusatzmittel zu generieren, waren in der Kommission umstritten. Änderungen gab es jedoch nur geringfügige.

Tieferer Pendlerabzug gutgeheissen

So fand die umstrittene Begrenzung des Pendlerabzugs auf 3000 Franken eine Mehrheit. Es scheiterte sowohl ein Antrag, den Abzug ganz zu streichen, um den Anreiz für einen kurzen Arbeitsweg zu vergrössern, wie auch ein Antrag, den Abzug mit Rücksicht auf Randregionen ohne Begrenzung zu gewähren. Durch die Begrenzung sollen fast 200 Millionen Franken in den Bahn-Fonds fliessen.

Keine Chance hatte auch ein Antrag, die Kantonsbeiträge von 500 auf 800 Millionen Franken zu erhöhen. Die Kommission lehnte eine Erhöhung mit 11 zu 9 Stimmen bei 4 Enthaltungen ab. Sie will jedoch den Betrag von 500 Millionen Franken als Pauschalbetrag im Gesetz verankern, den die Kantone unter sich aufteilen sollen. Unter dem Strich sollen die Kantone 200 Millionen Franken mehr bezahlen.

Kritik der Strassenlobby

Die Strassenlobby steht der Vorlage skeptisch gegenüber. Immer wieder fordern Bürgerliche, für die Strasseninfrastruktur auch einen einzigen Fonds zu schaffen. Der Bundesrat nahm den Ball zwar auf und will ein Projekt ausarbeiten, jedoch ohne automatische Einnahmen wie für die Bahn. Ein Ärgernis ist der Strassenlobby auch die Querfinanzierung der Schiene durch die Strasse.

sda