LUZERN: «Diese Vorwürfe sind abstrus»

Er soll seine Geliebte zur Abtreibung sowie zu Sex genötigt haben: Gegen den CEO der Luzerner Kantonalbank werden heftige Vorwürfe laut. Er selber bezeichnet diese Anschuldigungen als «haltlos».

Guido Felder
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LUKB-Direktor Bernard Kobler. (Archivbild Manuela Jans / Neue LZ)

LUKB-Direktor Bernard Kobler. (Archivbild Manuela Jans / Neue LZ)

Bernard Kobler (56) gilt als kompetenter CEO der Luzerner Kantonalbank, der er seit 2004 vorsteht. Die Strafklage einer Frau, mit der er ausserehelich ein Kind hat und die ihn der Nötigung bezichtigt, bringt ihn nun in die Schlagzeilen. Bereits ist ein Strafverfahren eröffnet worden, im Januar wird Bernard Kobler vom Staatsanwalt zur Sache einvernommen. Bis zu einer allfälligen Verurteilung gilt für Bernard Kobler die Unschuldsvermutung.

Die Vorwürfe

Gemäss Strafklage, die der «Zentralschweiz am Sonntag» vorliegt, geht der Fall auf das Jahr 2010 zurück, als Bernard Kobler in einem Bordell in Zürich eine Brasilianerin kennen lernte. Es habe nicht lange gedauert, bis aus dem geschäftlichen Verhältnis eine Liebesbeziehung wurde. Um die Frau in seiner Nähe zu haben, mietete Kobler daher in Luzern, in der Nähe seiner eigenen Wohnung, über einer Treuhandfirma eine Wohnung, wo die Frau einzog und wo er sie regelmässig besuchte.

Als die Frau Ende 2011 schwanger wurde, habe sie der Beklagte aufgefordert, das Kind abtreiben zu lassen. Er habe ihr dafür 150 000 Franken in bar bezahlt. Weil die Frau die Abtreibung nicht übers Herz brachte, habe Kobler laut Strafklage seiner Geliebten gedroht, das Geld zurückzufordern. Er habe ihr dazu einen Einzahlungsschein zukommen lassen. Bernard Kobler habe der Frau weiter gedroht, dass sie wieder auf der Strasse lande, wenn sie das Kind nicht abtreibe. Gemäss Strafklage konnte dieses Telefongespräch von einem Zeugen mitgehört werden, da die Frau in der Wohnung den Lautsprecher eingeschaltet hatte. Schliesslich habe der LUKB-Chef der Frau auch damit gedroht, dafür zu sorgen, dass sie ihre Aufenthaltsbewilligung verliere. Bernard Kobler löste das Mietverhältnis mit der Treuhandfirma auf. Durch Intervention der Caritas konnte aber erreicht werden, dass die Vermieterin die Wohnung an die Frau direkt vermietete und diese nicht ausziehen musste.

Weiter wird Bernard Kobler auch wegen versuchter sexueller Nötigung beschuldigt. Der Vorfall soll laut Strafklage im Mai dieses Jahres passiert sein, nachdem die Beziehung zwischen den beiden wieder aufgeflammt sei. Nach einem Streit über das Besuchsrecht des Kindes sei der Beschuldigte in der Wohnung der Frau aufgetaucht. Gemäss Strafklage wollte Kobler die Frau dabei zu Oralverkehr nötigen. Sie habe sich aber dagegen gewehrt.

«Ernstliche Nachteile»

Der Anwalt der Klägerin, Thomas Rothenbühler, begründet die Klage wegen Nötigung damit, dass der Beschuldigte seiner Mandantin mehrmals ernstliche Nachteile angedroht habe. So hätte die Rückzahlung des Geldes die Frau in grosse finanzielle Schwierigkeiten gestürzt. Ebenso hätte sich die Kündigung der Wohnung nachteilig auf sie ausgewirkt. Weiter sei nur schon die «angestrebte Abtreibung unzulässig, da damit gegen das Recht der Klägerin auf körperliche Unversehrtheit verstossen» werde, sagt Thomas Rothenbühler.

Nicht nur die Frau klagte gegen Bernard Kobler, auch der LUKB-Chef selber hat die Frau bereits vor Gericht gebracht. Wie die «Zentralschweiz am Sonntag» weiss, wollte Kobler vor dem Bezirksgericht bewirken, dass seine Geliebte den Vater des Kindes nicht preisgeben dürfe. Zudem wollte Kobler per Gerichtsbeschluss erreichen, dass sich die Frau nicht mehr der Luzerner Kantonalbank nähern dürfe. Das Bezirksgericht hat dem ersten Punkt stattgegeben. Die zweite sowie weitere Forderungen wurden abgelehnt. Dieser Entscheid ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da der Anwalt der Frau die Sache ans Kantonsgericht weitergezogen hat. Hier wird das Redeverbot neu zu beurteilen sein.

«Gegenreaktion auf Strafklage»

Thomas Rothenbühler, Anwalt der Frau, sagt auf Anfrage unserer Zeitung: «Ich habe vorgängig versucht, den Streit gütlich beizulegen. Aber weil es Herr Kobler war, der mit seiner Forderung vor Gericht die Sache angestossen hat, haben wir nun Strafklage eingereicht. Es geht ihm darum, meine Mandantin fertigzumachen – und das kann es nicht sein.»

Für den beschuldigten Bernard Kobler sind die Vorwürfe gegen ihn haltlos. In seiner Stellungnahme hält er gegenüber der «Zentralschweiz am Sonntag» fest: «Mich mit dieser Frau einzulassen, war ein grosser Fehler, den ich sehr bedaure. Ich habe meine Familie frühzeitig informiert und wurde in der Folge von ihr stark unterstützt. Meine Frau und meine Familie stehen trotz meines Fehlers voll hinter mir. Der Unterhalt des Kindes ist durch eine faire, behördlich genehmigte Unterhaltsvereinbarung geregelt. Leider ist es aber seither ohne Unterbruch zu Streitigkeiten bezüglich der Auslegung der Vereinbarung, zusätzlicher Geldforderungen und Drohungen dieser Frau mir gegenüber gekommen. In der Folge reichte ich im Juli 2013 gegen sie eine Strafklage wegen Drohung, Erpressung, Tätlichkeiten sowie Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch ein. Als Gegenreaktion auf diese Strafklage reichte sie ihrerseits eine Strafklage gegen mich ein. Sie beschuldigt mich der versuchten Nötigung und der versuchten sexuellen Nötigung. Diese Vorwürfe sind völlig abstrus und haltlos, müssen aber aufgrund der Schwere der Vorwürfe durch die Staatsanwaltschaft überprüft werden. Dieses Verfahren ist derzeit hängig, weshalb ich nicht im Detail auf die Anschuldigungen eingehen kann.»

«Eine private Angelegenheit»

Welche Auswirkungen diese Affäre auf seine Stellung bei der Kantonalbank hat, ist offen. LUKB-Verwaltungsratspräsident Mark Bachmann hält dazu fest: «Bernard Kobler macht als CEO der Luzerner Kantonalbank einen hervorragenden Job. Er hat die LUKB in den vergangenen zehn Jahren sehr erfolgreich weiterentwickelt. Die vorliegende Angelegenheit ist privater Natur. Der Verwaltungsrat der LUKB ist informiert, dass ein Verfahren gegen Bernard Kobler läuft, und verfolgt die Entwicklung aufmerksam.»