LUZERN: Einkaufszentren wehren sich gegen öV-Kosten

Sechs Einkaufs- und Fachmarktzentren im Kanton Luzern wehren sich gegen neue Kostenbeiträge an den öffentlichen Verkehr im Umfang von gegen 400'000 Franken. Deren gesetzliche Grundlage hatte das Kantonsparlament im Dezember im Rahmen einer Sparrunde beschlossen.

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Grosse Shoppingcenter wie hier das Emmen-Center müssen neu Abgeltungen für den öffentlichen Verkehr bezahlen – doch die Verhandlungen sind derzeit blockiert. (Bild Philipp Schmidli)

Grosse Shoppingcenter wie hier das Emmen-Center müssen neu Abgeltungen für den öffentlichen Verkehr bezahlen – doch die Verhandlungen sind derzeit blockiert. (Bild Philipp Schmidli)

Der Kantonsrat hatte Anfang Dezember 2014 bei der Verabschiedung des Sparpakets eine Revision des öV-Gesetzes beschlossen. Dieses trat am 1. Juli 2015 in Kraft und verlangt, das Einkaufszentren mit über 7500 Quadratmetern Verkaufsfläche eine Abgabe an die öV-Kosten zahlen, weil sie Mehrverkehr verursachen.

Die betroffenen Einkaufszentren sind aber mit den vom Verkehrsverbund Luzern aufgesetzten Verträgen zu den Abgaben nicht einverstanden. Die Verantwortlichen hätten entschieden, die Verträge nicht zu unterzeichnen, teilte die Interessengemeinschaft Espace Mobilité am Dienstag mit. Dieser gehören die Detailhändler Coop, Ikea, Jumbo, Manor, Migros und Möbel Pfister an.

Von dem neuen Gesetz seien sechs Einkaufszentren betroffen, sagte Espace-Mobilité-Geschäftsführer Thomas Schaumberg auf Anfrage. Welche Zentren wie hohe Beiträge zahlen sollten, dazu machte er keine Angaben.

Nur Detailhandel betroffen

Nach Ansicht der Shopping-Center-Betreiber diskriminieren die neuen Bestimmungen den Detailhandel, da er als einziger Wirtschaftszweig zu Kostenbeiträgen verpflichtet werde. Sportstätten und Freizeiteinrichtungen seien nicht betroffen. Touristische Einrichtungen würden im Gesetz zudem nicht erwähnt.

Die meisten Einkaufszentren hätten sich bereits für die Erlangung der Baubewilligung finanziell an der Anbindung an den öffentlichen Verkehr beteiligen müssen, heisst es in der Mitteilung. Zudem würden diese Einkaufszentren durch die Neuregelung bestraft. Je mehr Besucher durch den öffentlichen Verkehr anreisten, desto höher sei die zusätzliche Abgabe.

Werden die Verträge von den Verantwortlichen der Einkaufszentren nicht unterzeichnet, kann der Verkehrsverbund gemäss Gesetz die Beiträge einseitig verfügen. Die Zentren-Verantwortlichen würden nun die Verfügungen abwarten und allenfalls rechtlich gegen diese vorgehen, sagte der Espace-Mobilité-Sprecher. Der Verband hofft, dass der Gesetzgeber das Finanzierungskonzept des öVs überarbeitet.

Grundsätzlich sah das Gesetz bereits bisher eine Abgabepflicht für Bauten und Anlagen vor, die viel Mehrverkehr verursachen. Mit der Revision wurden die Bestimmungen präzisiert. Sie gelten demnach für grössere Einkaufszentren, Sportstätten mit mehr als 20'000 Besuchern sowie für Kinos und Erlebnisbäder mit mehr als 4000 Gästen. (sda)

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