Der Kanton soll mit 700 Millionen Franken für das Kantonsspital bürgen. Das wäre die grösste, aber bei weitem nicht die einzige Bürgschaft des Kantons.
Lukas Nussbaumer
Der Kanton Luzern ist nicht nur Alleinbesitzer des Kantonsspitals, sondern bürgt auch für jene Investitionen, welche das Spital nicht selber finanzieren kann. Laut Gesundheitsdirektor Guido Graf fehlen dem Spital bis zu 700 Millionen Franken vom Gesamtinvestitionsbedarf, der sich bis 2031 auf etwa 2,5 Milliarden beläuft (Ausgabe von gestern).
Einen Gewinn erzielt der Kanton mit solchen Bürgschaften nicht. Dennoch seien sie sinnvoll, sagt Hansjörg Kaufmann. Der Leiter der Dienststelle Finanzen begründet dies so: «Eine Bürgschaft des Kantons kann helfen, dass eine Institution günstiger zu Geld kommt.» Das könnte laut Kaufmann auch auf das Kantonsspital zutreffen – und der Kanton könnte so indirekt dennoch von der Bürgschaft profitieren: Indem das Spital dank tieferer Auslagen für Zinsen mehr Geld für Investitionen zur Verfügung hat. Dass das Spital bei der Suche nach einem Kapitalgeber auf Schwierigkeiten stösst, glaubt Kaufmann nicht: «Das Kantonsspital erhält auf dem Kapitalmarkt problemlos Geld.»
So wertvoll der Kanton als Bürge ist, so risikoreich kann das Geradestehen für andere sein. Im schlimmsten Fall muss der Kanton nämlich für den vereinbarten Betrag geradestehen, also zahlen. Zu einem solchen Fall sei es in den letzten 20 Jahren aber nie gekommen, sagt Kaufmann. Um das Risiko klein zu halten, werden sämtliche Bürgschaften mindestens einmal pro Jahr auf ihr Risiko überprüft. Steigt das Risiko, dass der Kanton einspringen muss, auf über 50 Prozent, würden sofort Rückstellungen gebildet, so Kaufmann.
Wie lange eine Bürgschaft gewährt wird, sei ganz individuell. Geht es um Bauten wie beim Kantonsspital, werde diese für eine lange Zeit vereinbart. Wie lange konkret, will die Regierung Ende Jahr kommunizieren.
Aktuell bürgt der Kanton für zehn Begünstigte – im Gesamtbetrag von 55,9 Millionen Franken. Jüngstes Beispiel für eine Bürgschaft ist jene für den Zusammenschluss der Skigebiete Sörenberg und Rothorn. Der Kantonsrat entschied Mitte Dezember 2015, der Bergbahnen Sörenberg AG eine Bürgschaft von 4,2 Millionen Franken für die Dauer von 20 Jahren zu gewähren.
Die gleiche Laufzeit gilt für die 9-Millionen-Bürgschaft, welche der Kantonsrat dem KKL für die Sanierung des Dachs zugesagt hat. Gar bis 2060 gilt die Bürgschaft von 20 Millionen Franken für den Schulhausneubau der Höheren Fachschule Gesundheit.
Für Bürgschaften von über 25 Millionen Franken ist zwingend eine Volksabstimmung nötig. Beträge von 3 bis 25 Millionen Franken kann der Kantonsrat verabschieden, möglich ist allerdings das fakultative Referendum. Bürgschaften von unter 3 Millionen Franken kann die Regierung in eigener Kompetenz beschliessen.
Kinderspital nus. Verschiebungen von Projekten wie der Neubau des Luzerner Kinderspitals seien «nicht auf finanzielle Gründe zurückzuführen, sondern der gesamtheitlichen Planung geschuldet». So beantwortete Gesundheits- und Sozialdirektor Guido Graf die Frage unserer Zeitung, warum ein neues, 60 Millionen Franken teures Kinderspital in immer weitere Ferne rückt (Ausgabe von gestern). Am 26. Januar sagte der gleiche CVP-Regierungsrat im Kantonsrat: «Die Planung des Neubaus verschiebt sich auch aus finanziellen Gründen.»
Auf erneute Nachfrage sagt Graf nun, das sei «kein Widerspruch, beide Aussagen sind richtig.» Erklären liessen sich die gemachten Aussagen so: Die Verschiebung des Kinderspitals sei Teil der Gesamtplanung der Osterweiterung des Spitals – und dort gebe es verschiedene Abhängigkeiten. «Es ist aber nicht so, dass der Neubau verschoben werden musste, weil das Geld fehlt», sagt Graf. Vielmehr sei es so, dass das Kinderspital aus medizinischen, baulichen und eben auch finanziellen Gründen in die Gesamtplanung aufgenommen worden sei – und sich der Neubau dadurch verzögert habe. «Ein Kinderspital als Insellösung wäre auch wirtschaftlich nicht sinnvoll und im Betrieb teurer denn als Teil einer Gesamtlösung», erklärt der Gesundheitsdirektor.
Für Stirnrunzeln unter Kantonsräten sorgt aber nicht nur die Verschiebung der Planung eines neuen Kinderspitals, sondern auch die Tatsache, dass die Realisierung eines neuen Spitals in Wolhusen viel rascher passiert. Der 110 Millionen Franken teure Neubau soll 2019 betriebsbereit sein. Ein neues Kinderspital, in sämtlichen Planwerken immer als erste Priorität ausgewiesen, hätte laut Planungsbericht der Regierung vom Oktober des letzten Jahres 2020 stehen sollen. Inzwischen redet die Spitalleitung von 2025 oder gar erst 2030. Guido Graf begründet dies so: «Die Planung für Wolhusen und die Osterweiterung (darin integriert ist das Kinderspital, Anmerkung der Red.) laufen parallel. Es gibt keine Priorisierung für Wolhusen.» Die Planung in Luzern sei aber viel komplexer und werde deshalb länger dauern als jene in Wolhusen.