Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde eines Schiffsbetreibers abgewiesen. Die 49 Meter lange SGV-Jacht «Saphir» darf den Schweizerhofquai weiterhin ansteuern.
Die Schifffahrtsgesellschaft Vierwaldstättersee (SGV) darf die Landungsbrücke 7 am Schweizerhofquai mit ihrer Panoramajacht MS Saphir definitiv regelmässig anfahren. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde der am Stadtluzerner Schwanenplatz stationierten St.–Niklausen-Schiffsgesellschaft (SNG) abgewiesen, welche ein grosses Gefährdungs- und Konfliktpotenzial mit ihrer Bootsvermietung befürchtet. Der jahrelang nur noch selten benutzte Landungssteg wird seit Mai 2012 für Rundfahrten der neuen «Saphir» benutzt.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Einwände der SNG verworfen. Zwar räumen die Richter ein, dass im stark befahrenen Luzerner Seebecken durchaus ein erhöhtes Risiko bestehen kann. Das die Schiffsführer der SGV jedoch nur langsam unterwegs seien und es bis dato noch zu keinen Zwischenfällen gekommen sei, erachtet das Gericht das Anlegen als vertretbares Sicherheitsrisiko.
Urs-Peter Inderbitzin