Zu viel Papierkram, zu wenig Selbstbestimmung: Das neue Finanzierungssystem für die Behindertenbetreuung des Kantons sorgt für Kritik – auch von Fachorganisationen.
Der Kanton will bis 2016 das System des individuellen Betreuungsbedarfs (IBB) einführen, das den Betreuungsaufwand für Menschen mit Behinderungen bestimmt – und die Institutionen dementsprechend entschädigt (Ausgabe vom 15. Juni). Heute erhalten die Institutionen Pauschalen für die Plätze, die sie anbieten. Das neue System ist in Luzern umstritten. Die Heimkonferenz des Kantons Luzern (HKL) und die IG der Trägerorganisationen von privaten, sozialen Einrichtungen (IGT) befürchten einen immensen zusätzlichen administrativen Aufwand und bezweifeln, ob dieser den Nutzen des Systems nicht übersteigen wird. Pro Infirmis findet es «heikel», wenn die Institutionen die Einstufung des Betreuungsaufwands vornehmen – weil diese Interesse an möglichst hohen Abgeltungen hätten. Die Fachorganisation fordert eine unabhängige Abklärungsstelle.