Jahrelang hat der Kanton seine Haftpflichtversicherung beim gleichen Anbieter abgeschlossen, ohne dies mitzuteilen. Damit verstiess er gegen eigenes Recht.
Wie Private und Unternehmen müssen auch Gemeinden und Kantone haftpflichtversichert sein. Das Haushalten mit dem Geld der Bürger hat Regeln, und diese haben das Ziel, dass die öffentlichen Organe einen fairen Wettbewerb unter den Anbietern garantieren und das günstigste Angebot wählen. Unabhängig davon, ob ein Auftrag freihändig vergeben oder ausgeschrieben wird, schreibt die «kantonale Verordnung zum Gesetz über die öffentlichen Beschaffungen» vor: «Die Auftraggeberin veröffentlicht den Zuschlag spätestens 72 Tage nach dessen Erteilung mindestens im Luzerner Kantonsblatt.»
Bei den Verträgen der Haftpflichtversicherung des Kantons Luzern ist das seit Inkrafttreten von Gesetz und Verordnung im Jahr 1999 nie geschehen, wie Recherchen der «Neue Luzerner Zeitung» zeigen. Gemäss einem Anwalt, der aufgrund eines Streitfalls auf das Problem aufmerksam wurde, gab der Kanton zwischen 1992 und 2012 den Zuschlag wiederholt an die Winterthur Versicherung (heute Axa Winterthur) respektive verlängerte den Vertrag mit dieser. Pro Jahr soll der Kanton Prämien von über 250'000 Franken bezahlt haben. Allein deshalb hätte der Kanton die Beschaffung öffentlich ausschreiben müssen.
Hansjörg Kaufmann ist seit 2007 Leiter der Dienststelle Finanzen und somit seit diesem Zeitpunkt verantwortlich für das Versicherungswesen des Kantons Luzern. Er sagt: «Was die Beschaffungen vor meiner Zeit als Dienststellenleiter betrifft, kann ich mich nicht dazu äussern. Ich garantiere aber, dass wir es seit 2007 richtig machen. Wir schreiben die Versicherungsaufträge regelmässig aus und handeln in diesem Sinne transparent und verantwortungsvoll.»
Rechtliche Konsequenzen hat der Kanton keine zu befürchten. Nicolas Diebold, Leiter des Kompetenzzentrums Binnenmarkt bei der eidgenössischen Wettbewerbskommission (Weko): «Da der Kanton Luzern den letzten Auftrag an die Haftpflichtversicherung ausgeschrieben hat, müssen wir nicht intervenieren.»