Die Staatspolitische Kommission des Luzerner Kantonsrates stimmt der Änderung des Personalgesetzes zur Beschäftigung von Angestellten über 65 zu. Die vorgesehene Flexibilisierung sei ein wichtiges Instrument zur Nutzung des Potenzials älterer Personen und zur Überbrückung von Personalengpässen.
Die Staatspolitischen Kommission (SPK) ist der Meinung, dass mit dem Entwurf einer Änderung des Personalgesetzes zur Beschäftigung von Angestellten über 65 der auslösenden parlamentarischen Vorstoss korrekt und vollständig umgesetzt wird.
Die SPK ist mehrheitlich der Auffassung, dass die vorgesehene, flexible Regelung mit entsprechender Verordnungskompetenz des Regierungsrates, den künftigen Bedürfnissen des Kantons optimal Rechnung trägt, wie sie in einer Medienmitteilung vom Dienstag festhält. Sie erlaubt, gezielt vom Know-how und der Erfahrung von älteren Personen zu profitieren und Personalengpässe zu überbrücken.
Eine Minderheit ist allerdings der Meinung, dass die bestehenden Bestimmungen dafür ausreichen und keine altersmässige Ausweitung notwendig ist. Stattdessen sei die Attraktivität für junge Arbeitsnehmende zu erhöhen.
Wichtig ist der Kommission aber auch, dass die Entwicklungsmöglichkeiten von jüngeren Angestellten sowie die Attraktivität des Kantons für diese Gruppe durch die geplanten Anpassungen des Personalgesetzes nicht geschmälert werden. Die Nachfolgeplanungen müssen weiterhin konsequent und zeitgerecht angegangen werden.
Die SPK begrüsst, dass bei einer Beschäftigung über das 65. Altersjahr hinaus die bestehenden Arbeitsverhältnisse ordentlich aufgelöst und durch befristete Arbeitsverträge neu begründet werden. Dies erlaubt auch die Einführung spezieller Regelungen für diese Anstellungen.
Die Vorlage wird voraussichtlich in der Märzsession im Luzerner Kantonsrat behandelt.
pd/zim