Startseite
Zentralschweiz
Luzern
Im Kanton Luzern sollen die Spitzenkader von Betrieben wie dem Kantonsspital, der Uni, der Gebäudeversicherung und der IV-Stelle ihre Löhne ab 2018 jährlich offenlegen. Die Regierung hat eine entsprechende Gesetzesänderung in die Vernehmlassung geschickt.
Wie aus den am Freitag publizierten Gesetzesentwurf hervorgeht, sind von der Offenlegungspflicht Kantonsspital, Psychiatrie, Pädagogische Hochschule, Universität, Gebäudeversicherung, Ausgleichskasse, IV-Stelle, Lustat Statistik, Pensionskasse und Verkehrsverbund betroffen.
Die Betriebe müssen ab Februar 2018 jeweils in ihren Geschäftsberichten Auskunft geben über die Entschädigung des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung, sofern sie dies nicht bereits tun. Extra ausgewiesen werden muss der Lohn an die jeweiligen Chefs dieser Organe.
Die Forderung zu mehr Lohntransparenz geht auf ein Postulat der SP im Parlament zurück. Dieses hatte der Kantonsrat im Dezember 2015 als Motion überwiesen.
Der Regierungsrat zeigt Verständnis für das Interesse der Öffentlichkeit an den Lohndaten der Chefs im öffentlichen Dienst. Da der Umfang der Offenlegung auf die obersten Leitungsorgane beschränkt sei, könne er als verhältnismässig angesehen werden, schreibt die Regierung.
Der Kanton kann die Offenlegungspflicht nicht allen Anstalten vorschreiben. Dazu zählen etwa Aktiengesellschaften oder Organisationen, wo der Kanton neben anderen Eignern nur über eine Minderheitsbeteiligung verfügt. Hier kann er mit seinen Vertretern lediglich versuchen, auf eine Offenlegung hinzuwirken. Die Absicht will die Regierung durch eine Ergänzung der Beteiligungsstrategie verstärken.
Die Vernehmlassung zu den Änderungen im kantonalen Organisationsgesetz dauert bis am 31. März 2017.
sda