Mietvertrag
Ab dem 1. November gilt im ganzen Kanton Luzern die Formularpflicht

Künftig sind Vermieter verpflichtet, beim Abschluss eines Mietvertrages den vorherigen Mietzins bekannt zu geben und allfällige Erhöhungen zu begründen. Damit reagiert der Regierungsrat auf den aktuell tiefen Leerwohnungsbestand in den meisten Luzerner Gemeinden.

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Aufgrund der tiefen Leerwohnungsziffer erlässt der Luzerner Regierungsrat eine Formularpflicht. Sie tritt auf den 1. November in Kraft und gilt bis auf weiteres für Mietverträge, die ab diesem Termin abgeschlossen werden, wie das Justiz- und Sicherheitsdepartement am Dienstag mitteilte.

Die Formularpflicht gilt für den ganzen Kanton und umfasst aus Gründen der Einfachheit auch die Analyseregion Unteres Wiggertal (Altishofen, Dagmersellen, Egolzwil, Nebikon, Reiden, Wauwil und Wikon). Im Gegensatz zum restlichen Kantonsgebiet liegt die Leerwohnungsziffer in dieser Region über 1,5 Prozent.

Der Regierungsrat kann das Formular für die entsprechende Deklaration im ganzen Kanton oder in Teilen davon für obligatorisch erklären, heisst es in der Mitteilung weiter. Grundsätzlich könne er die Pflicht für jene Analyseregionen anordnen, in denen die Grenze unterschritten wird. 2020 war dies nicht nötig, da der Wert für den ganzen Kanton Luzern bei 1,51 Prozent lag. (zim)

Das Formular steht per 1. Oktober bei der Schlichtungsstelle Miete und Pacht zum Download zur Verfügung.

So kam es zur Formularpflicht

Am 27. September 2020 haben die Stimmberechtigten die kantonale Volksinitiative «Fair von Anfang an, dank transparenter Vormiete!» angenommen. Sie verpflichtet Vermieterinnen und Vermieter beim Abschluss eines Mietvertrages den vorherigen Mietzins bekannt zu geben und allfällige Erhöhungen zu begründen. Massgebend ist der von Lustat Statistik Luzern erhobene aktuelle Leerwohnungsbestand. Liegt dieser im ganzen Kanton unter 1,5 Prozent, tritt die Pflicht in Kraft. Mit der am 13. September 2021 publizierten Leerwohnungsziffer lag die Quote per Stichtag 1. Juni 2021 mit 1,23 Prozent erstmals unter dem Grenzwert.