LUZERN: Neue Rechnungslegung um ein Jahr verschoben

Die neue Rechnungslegung der Luzerner Gemeinden, die die Haushalte vergleichbarer machen und für die Bürger einfacher zu lesen sein soll, wird ein Jahr später als geplant 2019 eingeführt. Dies hat die Regierung nach Kritik am "sehr ambitiösen Terminplan" entschieden.

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Ein Bündel Banknoten. (Symbolbild) (Bild: Keystone)

Ein Bündel Banknoten. (Symbolbild) (Bild: Keystone)

Das neue Finanzhaushaltgesetz tritt demnach Anfang 2018 in Kraft und gilt erstmalig für das Rechnungsjahr 2019. Dies geht aus den am Dienstag publizierten Vernehmlassungsunterlagen zur Verordnung hervor.

Das neue Finanzhaushaltsgesetz hat zum Ziel, dass die 83 Gemeinden ihre Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage so abbilden, dass sie den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Politisch motivierte Abschreibungen sollen ausbleiben, stille Reserven aufgelöst und mehr Informationen zu Beteiligungen offen gelegt werden.

Konkret sollen die Gemeinden über ihre Finanzpläne in Zukunft hauptsächlich in vier Dokumenten Auskunft geben. Dazu gehören eine längerfristige Vision, das Legislaturprogramm über vier Jahre, der darauf abgestimmte Aufgaben- und Finanzplan mit Budget und der Jahresbericht mit Rechnung.

Weiter müssen die Gemeinden für alle kommunalen Aufgaben Globalbudgets führen. Dazu sollen sie einheitliche Begriffe wie Budget anstatt Voranschlag und Bilanz anstatt Bestandesrechnung verwenden.

Um Praxisbeispiele für die Schulung und ein Handbuch zu gewinnen sowie die technische Umsetzung zu testen, sollen vier Testgemeinden die neuen Regelungen vorzeitig auf das Rechnungsjahr 2018 anwenden.

Die Vernehmlassung zur Verordnung dauert bis Mitte Dezember 2015. Das neue Finanzhaushaltgesetz soll im Mai und Juni 2016 im Kantonsrat behandelt werden. (sda)