LUZERN: Polizei will Vermummte anzeigen

Wie bereits 2013 waren an der linken Kund­gebung vom Samstag trotz Verbot Vermummte dabei. Die Polizei will diese nun identifizieren.

Benno Mattli
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Vermummte Demonstranten, die auf ihrem bewilligten Zug durch die Stadt Luzern am vergangenen Samstag verbotenes Feuerwerk am Bahnhofplatz zünden. (Bild: Leserbild)

Vermummte Demonstranten, die auf ihrem bewilligten Zug durch die Stadt Luzern am vergangenen Samstag verbotenes Feuerwerk am Bahnhofplatz zünden. (Bild: Leserbild)

Nach der Demonstration «antikapitalistischer Tanz» vom Samstag in Luzern, bei der mehrere Vermummte mit dabei waren, die auch Feuerwerk abbrannten, versucht die Polizei nun, diese zu identifizieren und anzuzeigen. «Wir werden – wie nach jeder Demonstration – das Bildmaterial sichten», sagt Urs Wigger, Mediensprecher der Polizei. «Werden strafbare Handlungen festgestellt und ist eine Identifikation möglich, werden diese Personen angezeigt.»

2013: Fünf gebüsst

Dies hat die Polizei bereits nach der Kundgebung vom 4. Mai 2013, die von denselben Veranstaltern organisiert worden war, erfolgreich getan. Damals wurden nachträglich fünf Personen eruiert und bestraft. Sie mussten zwischen 620 und 680 Franken bezahlen, wie Simon Kopp, Mediensprecher der Staatsanwaltschaft, erklärt.

Derweil ist die Wahrscheinlichkeit gross, dass die Demo auch 2015 bewilligt wird. «Denn grundsätzlich», so Mario Lütolf, Leiter der Abteilung Stadtraum und Veranstaltungen, «können sich die Veranstalter auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit berufen.»