LUZERN: Regierungskonferenz gegen Wegzug von Bundesgericht

Auch die Zentralschweizer Regierungskonferenz (ZRK) will die sozialrechtliche Abteilungen des Bundesgerichts weiterhin in Luzern behalten. Sie lehnt die Zentralisierungsabsicht des Bundesgerichts ab, wonach der Nebenstandort in Luzern aufgegeben werden soll.

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Das Bundesgericht am Schweizerhofquai in Luzern. (Bild: Eveline Beerkircher)

Das Bundesgericht am Schweizerhofquai in Luzern. (Bild: Eveline Beerkircher)

Die ZRK sei «befremdet», dass das Gespräch mit den politischen Behörden nicht gesucht worden sei, teilte sie am Montag mit. «Der Standort eines höchstinstanzlichen Gerichts ist eine wichtige regionalpolitische Frage, zu der die Kantone zumindest angehört werden wollen.» Die Zentralschweizer Regierungen hätten via Medien von diesem Entscheid erfahren.

Nach Ansicht der ZRK überwiegen die Vorteile für ein Festhalten am jetzigen Standort deutlich gegenüber denjenigen für eine Zentralisierung des Bundesgerichts. Gegen den Wegzug hatte sich auch schon die Luzerner Stadtregierung öffentlich gewehrt.

«Nicht nachvollziehbar» für die ZRK sei die bundesgerichtliche Begründung, dass sich mit einer Zentralisierung wesentliche Synergien erzielen liessen. Sie verweist auf «moderne Kommunikationsmittel» wie Videokonferenzen. Zudem sei der Verlust von 80 Arbeitsplätzen für die Region Zentralschweiz gross.

Das Bundesgericht hatte am 14. Oktober angekündigt, dass es sich aus Effizienzgründen langfristig am Sitz in Lausanne konzentrieren will. Zwei Standorte, die rund drei Reisestunden auseinander lägen, erschwerten die Aktivitäten des Gerichts, ohne im Gegenzug einen massgeblichen Vorteil zu bringen, erklärte ein Gerichtssprecher damals.

Der zeitliche Rahmen für eine mögliche Zusammenführung ist noch offen. Das Parlament entscheidet darüber.

2007 wurden das vormalige Eidgenössische Versicherungsgericht in Luzern in das Bundesgericht mit Hauptsitz in Lausanne integriert. Dabei blieb Luzern eidgenössischer Gerichtsstandort.

sda