LUZERN: Regierungsrat will mit Kantonsinitiative den Nationalen Finanzausgleich reformieren

Der Kanton Luzern soll mit einer Kantonsinitiative von den eidgenössischen Räten eine Korrektur des Nationalen Finanzausgleichs (NFA) verlangen. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, einer Motion der CVP zuzustimmen. Dabei geht es darum, wie stark Unternehmensgewinne im NFA gewichtet werden sollen.

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Nationalrat will Höhe von Bargeldzahlungen nicht begrenzen (Bild: Keystone)

Nationalrat will Höhe von Bargeldzahlungen nicht begrenzen (Bild: Keystone)

Die Steuerkraft und das Ressourcenpotential des Kantons Luzern steigen im Vergleich zu anderen Kantonen. Diese Entwicklung sei positiv, schreibt Ludwig Peyer (CVP). Gleichzeitig sänken aber im Kanton Luzern die Einnahmen aus dem NFA überproportional.

Zahlt eine Firma dem Kanton Luzern zusätzliche Steuern von 1 Franken, verliert der Kanton aus dem NFA 1,10 Franken. Luzern verliere netto Finanzmittel, schreibt Peyer. Dieser Fehlanreiz sei stossend und ungerecht.

Der Regierungsrat stimmt in seiner am Montag veröffentlichten Antwort auf die CVP-Motion diesem Sachverhalt zu. Nicht nur Luzern, sondern rund die Hälfte der Kantone seien in dieser Situation. Die Steuereinnahmen aus zusätzlichen Unternehmensgewinnen reiche bei diesen nicht, um die tieferen NFA-Zahlungen auszugleichen. Dieser Systemfehler setze falsche Anreize.

Die Gewinne von Holdings werde bereits heute tiefer gewichtet, heisst es in der regierungsrätlichen Antwort. Diese tiefere Gewichtung könne ohne technische Probleme auf alle Firmen ausgedehnt werden. Mit der Unternehmenssteuerreform III wäre eine entsprechende Lösung im Finanzausgleich vorgesehen gewesen.

Weil das Volk die Unternehmenssteuerreform III abgelehnt hat, verzögert sich diese Anpassung im NFA. Sie solle deswegen unabhängig von der Unternehmenssteuerreform sobald als möglich umgesetzt werden, schreibt der Regierungsrat.

Heisst der Kantonsrat die Motion gut, muss der Regierungsrat eine Kantonsinitiative ausarbeiten. Diese muss dann nochmals vom Parlament behandelt werden. (sda)