Neuer Schub für blockierte Bauprojekte in der Stadt Luzern

Der Luzerner Stadtrat treibt die dringend nötige Revision der Bau- und Zonenordnung voran. Das Hauptziel: Mehr Wohnungen – und bessere Rahmenbedingungen für wichtige Grossfirmen.

Robert Knobel
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Visualisierung Neubau der Hotelfachschule unterhalb des Hotels Montana. Dieses Projekt ist zurzeit blockiert - unter anderem, weil die Bestimmungen zur Ortsbildschutzzone im Weg stehen. Das soll nun geändert werden.

Visualisierung Neubau der Hotelfachschule unterhalb des Hotels Montana. Dieses Projekt ist zurzeit blockiert - unter anderem, weil die Bestimmungen zur Ortsbildschutzzone im Weg stehen. Das soll nun geändert werden.

Die Bau- und Zonenordnung (BZO) regelt, wo in der Stadt Luzern was gebaut werden darf. 2014 wurde sie umfassend erneuert. Doch seither sind zahlreiche neue Projekte und Ideen zur Stadtentwicklung entstanden – viele davon können aber aufgrund der aktuellen BZO nicht realisiert werden. Deshalb will der Stadtrat für rund 20 Areale die nötigen Anpassungen der BZO vornehmen – etwa durch Umzonungen, Erhöhung der Bebauungsdichte oder Anpassung der Baulinien:

Mit der Teilrevision der BZO werden daher mehrere Bauprojekte neuen Schub erhalten, die zurzeit blockiert sind. Dazu gehört insbesondere die Erweiterung des Hauptsitzes der Luzerner Kantonalbank (LUKB) an der Pilatusstrasse. Die Bank drohte zeitweise gar mit einem Wegzug nach Emmenbrücke, sollte die nötige Aufstockung an der Pilatusstrasse nicht ermöglicht werden. Profitieren soll auch die Krankenkasse CSS, die ihren Hauptsitz an der Tribschenstrasse ausbauen will. Dort wird die BZO so geändert, dass der bestehende Bürobau in Richtung VBL-Depot erweitert werden kann. Ob die CSS diese Pläne genau so verwirklichen kann, hängt allerdings nicht nur von der Stadt ab, sondern wird am Ende von den Gerichten entschieden. Diese müssen beurteilen, ob der geplante Abriss eines Gewerbegebäudes aus den 1930er-Jahren rechtens ist oder nicht.

Abrissverbot in der Innenstadt: Ein «Unfall» wird korrigiert

Die geltende Bau- und Zonenordnung (BZO) gab in jüngster Zeit vor allem in negativer Weise zu reden. So sind mehrere Neubauprojekte blockiert, weil die alten Gebäude nicht abgebrochen werden dürfen – selbst dann nicht, wenn die Stadt einen Abbruch offiziell befürwortet. Schuld daran ist eine Formulierung, die 2014 mehr oder weniger unbeabsichtigt in die neue BZO gerutscht ist. Demnach sind innerhalb der Ortsbildschutzzone B Abbrüche von Gebäuden nur erlaubt, wenn diese einsturzgefährdet sind oder wenn sich eine Sanierung wirtschaftlich nicht rechtfertigen lässt. Da praktisch die gesamte Luzerner Innenstadt zur Ortsbildschutzzone B gehört, kommt diese Bestimmung einem grossflächigen Abbruchverbot gleich. Prominentestes Opfer dieser Bestimmung ist die Schweizerische Hotelfachschule (SHL). Diese plant unterhalb des Hotels Montana einen Neubau. Dazu müsste aber zuerst das frühere Studentenheim abgerissen werden. Für die Stadtbehörden war immer klar, dass das baufällige Gebäude das Ortsbild stört und abgerissen werden soll. Dennoch durften sie den Abbruch nicht bewilligen.

Neubau Hotelfachschule: Eine Hürde weniger

Um solche Fälle künftig zu verhindern, soll im Rahmen der BZO-Revision nun eine neue Formulierung zur Ortsbildschutzzone B gewählt werden. Künftig heisst es: «Abbrüche von Bauten sind zulässig, wenn sie für das Ortsbild störend sind. Zudem können Klein-, An- und Nebenbauten (ohne Bedeutung für das Ortsbild) abgebrochen werden.» Mit dieser Bestimmung steht nun einem Abbruch des erwähnten Studentenheims nichts mehr im Weg.

Die BZO-Revision soll auch Platz für zusätzlichen Wohnraum schaffen. In manchen Fällen wird dabei explizit die Nutzung durch gemeinnützige Wohnbauträger vorgeschrieben – so etwa in der Würzenbachmatte auf dem Areal der Reformierten Kirchgemeinde. Doch da könnte sich Konfliktpotenzial anbahnen, weil dort bereits die Idee von Alterswohnungen besteht (siehe folgender Artikel):

Bei der Seeburg soll die neue BZO den Weg für eine neue Überbauung mit Wohnungen und Hotel-/Restaurant­nutzung ebnen. Gemäss einer Studie könnte dort hinter dem Hotel Seeburg und dem Jesuitenhof ein grosser länglicher Bau entlang des Waldes platziert werden. Dazu muss aber ein Teil des Waldes und des Felsens weichen.

Jugendherberge im Verkehrshaus: Umzonung steht noch aus

Die Änderungen der BZO liegen ab nächstem Montag öffentlich auf. Sie müssen noch vom Stadtparlament und danach vom Regierungsrat genehmigt werden. Sofern kein Referendum ergriffen wird, sollen die Änderungen im Herbst 2020 in Kraft treten. Zwei wichtige Projekte haben es entgegen den ursprünglichen Plänen nicht in die jetzige BZO-Revision geschafft: einerseits die Umzonung des Verkehrshaus-Areals. Diese ist nötig, damit die Jugendherberge Luzern ins heutige Büro-Hochhaus ziehen kann. Das Verkehrshaus will die Umzonung zu einem späteren Zeitpunkt beantragen. Auch das Areal Urnerhof wird vorläufig nicht in eine Wohnzone umgeteilt. Auf Betreiben des Kantons wurde die Umzonung solange zurückgestellt, bis klar ist, was mit der Spange Nord geschieht.

Umfangreiche Dokumente auf www.bzo.stadtluzern.ch