LUZERN: Verein will Strassenkunst ohne «Schmuddel-Image»

Der Strassenmusiker Cello Inferno hat genug von restriktiven Verordnungen und Bussen. Mit einem neugegründeten Verein will er Künstlern seiner Art jetzt Gehör verschaffen.

Beatrice Vogel
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Cello Inferno bei einem Auftritt am Best of Beer Festival in Stans. (Bild: André A. Niederberger (8. April 2017))

Cello Inferno bei einem Auftritt am Best of Beer Festival in Stans. (Bild: André A. Niederberger (8. April 2017))

Er fällt auf mit seinem Bart, den selbst gebastelten Instrumenten und Feuer speienden Kaffee­kochern: Der Luzerner Strassenmusiker Cello Inferno – mit bürgerlichem Namen Marcello Palermo – ist ein Publikumsmagnet.

Doch auch die Behörden kennen Inferno: In den acht Jahren, in denen er nun Strassenmusik macht, musste er rund 3000 Franken Bussgelder bezahlen. «Meistens ist mein kleiner Verstärker das Problem», erklärt ­Palermo. Verstärker sind verboten, egal, wie laut sie sind. «Das ist absurd, ein Trompetenspieler ist viel lauter als ich.» Auch sonst seien Strassenkünstler unter ­Beschuss: «Als Strassenmusiker wird man schnell in die Schmuddelecke gedrängt», sagt er.

Dialog statt «Barrikadenkampf»

Um dem entgegenzuwirken, hat Palermo den Verein Strassenkunst Schweiz gegründet. Mittlerweile hat der Verein drei Aktiv- und zwei Passivmitglieder. «Es braucht Zeit, ihn zu etablieren», sagt Palermo dazu. Ziel des Vereins ist, den Strassenkünstlern gegenüber den Behörden eine Stimme zu verleihen und die Mitglieder bei Repression und rechtlichen Fragen zu unterstützen. Ausserdem wird ein Fonds eröffnet, mit dem Aktivmitglieder bei der Bezahlung von Bussgeldern unterstützt werden. «Jeder kann Mitglied werden», sagt Palermo und betont, dass er mit dem Verein keinen «Barrikadenkampf» verfolgt: «Wir wollen den Dialog fördern, Erfahrungen austauschen und bei Gesetzgebungen mitreden.» So könnte er sich vorstellen, mit Politikern betreffend einer Gesetzesänderung Kontakt aufzunehmen.

Strassenkunst unterliegt in der Stadt Luzern dem Reglement und der Verordnung zur Nutzung des öffentlichen Grundes. Gemäss diesem dürfen Strassenkünstler wie folgt auftreten: von Montag bis Samstag zwischen 17 und 21.30 Uhr, maximal 30 Minuten am gleichen Standort pro Tag und höchstens 4 Tage innerhalb von 30 Tagen. Laut Stefan Geisseler, dem stellvertretenden Leiter Stadtraum und Veranstaltungen, gibt es mehrere Strassenmusiker, die immer wieder gebüsst werden – hauptsächlich, weil sie zu früh, zu lang oder zu häufig auftreten. 2017 wurden bisher 19 Vorfälle zur Anzeige gebracht. «Dass sie erst ab 17 Uhr anfangen dürfen, darüber beklagen sich Musiker am häufigsten», so Geisseler. Gleichzeitig gebe es wiederholt Reklamationen von Anwohnern, die sich über Lautstärke oder schlechte Qualität der Musik beklagen. Warum dann nicht die Musiker vorspielen lassen? «Das gibt es in anderen Städten», so Geisseler, «wir erachten das für die Stadt aber als unverhältnismässig.» Ausserdem stelle sich die Frage nach der Messbarkeit der Qualität. Dasselbe gilt für Lärm: Lautstärke wird laut Geisseler sehr unterschiedlich wahrgenommen, weshalb eine Maximallautstärke nicht unbedingt die Lösung des Problems ist. Eine Diskussion über die heutige Regelung habe auch politische Komponenten. Grundsätzlich befürworte die Stadt aber die Zielsetzungen des Vereins. «Wir sind immer offen für einen Dialog.»

Beatrice Vogel

beatrice.vogel@luzernerzeitung.ch



Hinweis

Anlässlich der Gründung des Vereins Strassenkunst Schweiz findet am 11. August in der Schüür ein Fest statt (www.schuur.ch, Eintritt frei). Weitere Informationen: www.strassenkunst.ch