Luzern
Weiterhin Maskenpflicht und Besuchseinschränkungen in Spitälern des Luks

Ab Freitag kehrt die Schweiz in die normale Lage zurück und hebt damit auch alle schweizweit geltenden Coronamassnahmen auf. In den Spitälern des Luks gelten aber nach wie vor Maskentragpflicht und Besuchseinschränkungen.

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In den Spitälern des Luks sei die Belastung durch mit Covid-19 infizierte Patientinnen und Patienten noch immer spürbar, heisst es in einer Medienmitteilung. Insbesondere auf den Bettenstationen führen demnach die Isolation der betroffenen Personen sowie der krankheitsbedingte Ausfall von Mitarbeitenden zu Einschränkungen des Betriebs. Aufgrund dieser aktuellen Lagebeurteilung werden am Luzerner Kantonsspital (LUKS) daher die meisten der geltenden Covid-Massnahmen im Spitalbetrieb noch aufrechterhalten.

Es gelten bis auf weiteres folgende Massnahmen:

  • Maskenpflicht für Besuchende und Mitarbeitende im klinischen und öffentlich zugänglichen Bereich
  • Besuchseinschränkungen (weiterhin zwei Besuchspersonen pro Tag, ohne Zeitbeschränkung)
  • Eintritts-Screening asymptomatischer Patientinnen und Patienten
  • Isolierung von Covid-positiven stationären Patientinnen und Patienten

Die Geschäftsleitung beobachte die Lage, insbesondere die Zahlen der hospitalisierten Fälle und Ausfälle von Mitarbeitenden, heisst es weiter. Bei Bedarf werden die Massnahmen angepasst. (spe)