Luzern will für Menschen mit einer Behinderung mehr ambulante Angebote

Der Kanton Luzern will das Gesetz über soziale Einrichtungen revidieren. Ziel sind die Aufstockung ambulanter Angebote und ein gezielterer Einsatz der Mittel. Die Vorschläge sind bis im Dezember in der Vernehmlassung.

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Der Kanton Luzern will das Gesetz über soziale Einrichtungen anpassen. Die Revision befindet sich bis am 21. Dezember 2018 in der Vernehmlassung. Ziele der Anpassung sind mehr Selbstbestimmung für Menschen mit einer Behinderung und eine Erweiterung der ambulanten Angebote. So soll es mehr Möglichkeiten geben, auch ausserhalb von stationären Angeboten zu wohnen und zu arbeiten. Betreuungsbedürftige Personen sollen bei der Wahl des Angebots neu durch eine unabhängige Abklärungs- und Beratungsstelle unterstützt werden.

Mittel sollen gezielter eingesetzt werden

Änderungen soll es auch bei der finanziellen Abgeltung stationärer und ambulanter Leistungen an betreuungsbedürftige Erwachsene geben. So wird künftig der individuelle Betreuungsbedarf erfasst. Laut der Mitteilung der Staatskanzlei sollen die Mittel durch die Revision noch gezielter eingesetzt werden. (pd/rt)