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Luzern
Der Kantonsrat überweist eine Motion von Inge Lichtsteiner (CVP, Egolzwil). Betreibungs- und Konkursbeamte sollen künftig bei Hinweisen auf strafbare Handlungen direkt Anzeige erstatten können.
Die Regelungen von Strafgesetzbuch und Personalgesetz geben den Betreibungs- und Konkursbeamten in Luzern bereits heute die Möglichkeit, Delikte zur Anzeige zu bringen. Aber: «Sie haben sich dafür vorgängig von der vorgesetzten Behörde vom Amtsgeheimnis entbinden zu lassen», heisst es dazu in der Antwort der Regierung auf eine Motion von Inge Lichtsteiner.
Die CVP-Kantonsrätin forderte namens der kantonsrätlichen Kommission Justiz und Sicherheit mittels Motion Anpassungen. So sollen die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, «sodass die Betreibungs- und Konkursbeamtinnen und -beamten bei Hinweisen auf strafbare Handlungen, welche sie im Rahmen ihrer Amtshandlungen feststellen, Anzeige erstatten können oder müssen». Heute würden im Kanton Luzern bei Betreibungs- und Konkursdelikten gesetzliche Grundlagen fehlen, «welche den zuständigen Behörden ein schnelles Einschalten der Strafuntersuchungsbehörden ermöglichen würden».
Mit der geforderten Anpassung würden effiziente Strukturen für eine wirksame Bekämpfung von Betreibungs- und Konkursdelikten geschaffen, so die CVP-Politikerin. Dieses Argument überzeugte offenbar auch die Kantonsräte, die kurz vor Dienstagmittag ohne vorgängige Voten für die Erheblicherklärung der Motion stimmten.