Luzerner Betreibungs- und Konkursbeamte können nun Delikte direkt zur Anzeige bringen

Der Kantonsrat überweist eine Motion von Inge Lichtsteiner (CVP, Egolzwil). Betreibungs- und Konkursbeamte sollen künftig bei Hinweisen auf strafbare Handlungen direkt Anzeige erstatten können.

Roseline Troxler
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Die Regelungen von Strafgesetzbuch und Personalgesetz geben den Betreibungs- und Konkursbeamten in Luzern bereits heute die Möglichkeit, Delikte zur Anzeige zu bringen. Aber: «Sie haben sich dafür vorgängig von der vorgesetzten Behörde vom Amtsgeheimnis entbinden zu lassen», heisst es dazu in der Antwort der Regierung auf eine Motion von Inge Lichtsteiner.

Der Luzerner Kantonsrat stimmte einer Anpassung für Betreibungs- und Konkursbeamte zu.

Der Luzerner Kantonsrat stimmte einer Anpassung für Betreibungs- und Konkursbeamte zu.

Symbolbild: Pius Amrein

Konkursbeamte sollen sich schneller Anzeige erstatten können

Die CVP-Kantonsrätin forderte namens der kantonsrätlichen Kommission Justiz und Sicherheit mittels Motion Anpassungen. So sollen die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, «sodass die Betreibungs- und Konkursbeamtinnen und -beamten bei Hinweisen auf strafbare Handlungen, welche sie im Rahmen ihrer Amtshandlungen feststellen, Anzeige erstatten können oder müssen». Heute würden im Kanton Luzern bei Betreibungs- und Konkursdelikten gesetzliche Grundlagen fehlen, «welche den zuständigen Behörden ein schnelles Einschalten der Strafuntersuchungsbehörden ermöglichen würden».

Mit der geforderten Anpassung würden effiziente Strukturen für eine wirksame Bekämpfung von Betreibungs- und Konkursdelikten geschaffen, so die CVP-Politikerin. Dieses Argument überzeugte offenbar auch die Kantonsräte, die kurz vor Dienstagmittag ohne vorgängige Voten für die Erheblicherklärung der Motion stimmten.