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Wo kann der Kanton Luzern sparen, um ein rechtsgültiges Budget zu erreichen?
Paul Richli, emeritierter Professor für öffentliches Recht und ehemaliger Rektor der Uni Luzern: «Es kann nur dort gespart werden, wo die Aufgaben und die Ausgaben nicht rechtlich gebunden, also nicht über Gesetze, interkantonale Konkordate oder Staatsverträge festgeschrieben sind. Diese gebundenen Ausgaben machen allerdings wohl zwischen 80 und 90 Prozent aller Ausgaben aus.» So müssten beispielsweise die eigenen Hochschulen weiter finanziert und Beiträge an andere Kantone, die Luzerner Studenten bei sich lernen lassen, weiter ausbezahlt werden. Ebenso könnten die Kantonsbeiträge an die Volksschule nicht gekürzt werden. Auch müssten die Kantonsschulen und die Berufsschulen gemäss den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben weiter finanziert werden. Den grössten Spielraum ortet Richli bei Strassen- und anderen Infrastrukturprojekten, die später realisiert werden können, ebenso bei Subventionen, auf die kein Rechtsanspruch besteht und die für 2017 nicht schon zugesichert worden sind.
Für die Folgejahre müssen nach Richli mit Sicherheit Gesetze angepasst werden. Für das Budget 2018 dürfte das aber schon zu spät sein. Schliesslich diskutiert das Parlament bereits im Dezember darüber. Neben der Weiterführung von Sparmassnahmen im nicht gebundenen Ausgabenbereich beziehungsweise der Einführung von Sparmassnahmen durch Gesetzesänderungen könnte aber auch an Möglichkeiten auf der Einnahmenseite und bei der Schuldenbremse gedacht werden. «Rechtlich ist sicher mehr möglich als politisch», sagt Richli. Das zeige auch ein nüchterner Blick auf das Verhältnis zwischen den 40 Millionen Franken an Sparbedarf und 3,7 Milliarden Franken an Gesamtausgaben.
Sparmassnahmen durch Gesetzesänderungen seien in den Folgejahren eine Möglichkeit, um die verschobenen Infrastruktur- und Bauprojekte doch noch zu realisieren. Das dann auf Kosten anderer Leistungen «und als Ergebnis der politischen Auseinandersetzung», fügt Richli an. Was, wenn das Parlament im September ein Budget verabschiedet, das die Schuldenbremse nicht einhält? «Das wäre staatsrechtlich in höchstem Mass fragwürdig, ein eigentlicher staatsrechtlicher Krisenfall. Aber dagegen klagen könnte niemand.»
Um innerhalb kürzester Zeit 40 Millionen Franken einzusparen, dafür bleibt also wenig Spielraum. Sicher ist: Jedes Departement wird noch mehr in der Pflicht sein, bei nicht gebundenen Ausgaben zu sparen. Die Bitte unserer Zeitung an die jeweiligen Departemente, einige Beispiele solcher nicht zweckgebundenen Budgetposten zu nennen, wurde gestern ausgeschlagen. Philipp Berger, Kommunikationsbeauftragter der Staatskanzlei, erklärte: «Aus dem laufenden Budgetprozess heraus machen wir keine Angaben.» Zudem sei zu diesem Thema noch ein Vorstoss von Jim Wolanin (FDP, Neuenkirch) hängig. Darum könne der Kanton zum jetzigen Zeitpunkt dazu nichts sagen. Derzeit sei man intensiv dabei, konkrete Massnahmen zu erarbeiten. «Der Regierungsrat will noch vor der Sommerpause die Öffentlichkeit über den zweiten Entwurf des Budgets 2017 informieren.» So oder so: Die Verunsicherung bei Betroffenen, zum Beispiel bei Kantonsangestellten oder Organisationen, die bisher vom Kanton unterstützt werden, sind gross. Und sie wird auch nicht kleiner, weil der Regierungsrat bisher keinen Plan B aufzeigte. Folgende Massnahmen dürften diskutiert werden: