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Luzern
Der Kantonsrat sagt einstimmig Ja zur Revision des Gesundheitsgesetzes. Damit schafft der Kanton unter anderem die rechtlichen Grundlagen für die Anschubfinanzierung innovativer Projekte.
Die Revision des Gesundheitsgesetzes aus dem Jahr 2006 kommt bei allen Parteien grundsätzlich gut an, wie sich am Montagnachmittag im Luzerner Kantonsrat zeigte. Die Parlamentarier begrüssten die Revision einstimmig. Jim Wolanin (FDP, Neuenkirch) präsidiert die Kommission für Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit. Er betonte vor der Abstimmung:
«Die Revision modernisiert das Gesundheitsgesetz und stattet dieses zeitgemäss aus.»
Mit der Revision werden die rechtlichen Grundlagen für die Ausübung bewilligungspflichtiger Berufe harmonisiert und damit auf Bundesvorgaben abgestimmt. Ausserdem wird bei der Naturheilpraktik die Bewilligungspflicht wieder eingeführt. Eine Bewilligungspflicht gilt künftig auch für Arzt-, Zahnarzt- und Chiropraktikpraxen, die als Gruppen- oder Gemeinschaftspraxen betrieben werden.
Thematisiert wurde in den Voten vor allem die Schaffung der Grundlagen für die ergänzende Versorgung. So soll etwa ein von Kanton und Gemeinden finanzierter, mobiler Palliative-Care-Dienst mehr Menschen am Lebensende das Sterben zu Hause ermöglichen. Das Angebot, das auf einen Vorstoss von Gerda Jung (CVP, Hildisrieden) zurückgeht, soll nun gesetzlich verankert werden. Hannes Koch (Grüne, Horw) begrüsst das Vorgehen: «Die integrierte Versorgung muss vorangetrieben werden. Die Anschubfinanzierung dieses ambulanten Dienstes ist ein Schritt in diese Richtung.»
Claudia Huser (GLP, Luzern) warnte im Zusammenhang mit der Schaffung der Rechtsgrundlagen für eine ergänzende Versorgung vor Projektitis, meinte aber: «Die Revision legt die Basis für innovative Projekte.» Dabei verwies sie etwa auf die Hebammenvermittlung, die derzeit als Pilotprojekt geführt wird. Gesundheits- und Sozialdirektor Guido Graf (CVP) betonte in diesem Zusammenhang, «dass durch eine integrierte Versorgung Kosten gespart werden können».
Ein Antrag von Jasmin Ursprung (SVP, Udligenswil), bei der Finanzierung des Palliative-Care-Dienstes auf eine Poollösung zwischen den Gemeinden zu verzichten, wurde abgelehnt. Vergeblich versuchte sie die Parlamentarier davon zu überzeugen, «dass die Solidarität bereits über den Finanzausgleich sichergestellt wird».
Abgelehnt wurde auch ein weiterer Antrag von Ursprung. Dieser sah vor, dass Gesundheitsinstitutionen verpflichtet werden, einen angemessenen Vorrat an Material zum Schutz der Patienten und des Personals vor übertragbaren Krankheiten bereithalten zu müssen. Begrüsst wurde der Antrag von SVP und FDP. Chancenlos war auch ein Antrag von Marcel Budmiger (SP, Luzern), welcher die freie Arztwahl explizit im Gesetz ergänzen wollte.