Die Finanzierung der Ergänzungsleistungen im Heim wird angepasst. Neu werden sie nur bis zu einer bestimmten Grenze solidarisch von allen Gemeinden mitgetragen.
Weil die Regierung die bisherige Begrenzung der bei den Ergänzungsleistungen maximal anrechenbaren Heimtaxen von 141 auf 179 Franken erhöhen musste, werden die Gemeinden zur Kasse gebeten. Das ist eine Folge des Kantonsgerichtsurteils von Mitte Januar.
Die Auswirkungen auf die Gemeinden sind jedoch unterschiedlich, weil die Heime auf der Landschaft eher günstig und jene in der Stadt und Agglo Luzern teurer sind. Deshalb werden die Heimtaxen nur noch bis zu 165 Franken solidarisch von allen Gemeinden mitfinanziert. Der diese Grenze übersteigende Teil geht zu Lasten der Wohngemeinde, entschied am Montag die bürgerliche Mehrheit des Kantonsrats auf Antrag der Regierung.
Abgelehnt hat der Kantonsrat ein Postulat von Pia Engler (SP, Kriens). Sie verlangte die Ausdehnung der rückwirkenden Anpassung der maximal anrechenbaren Taxen auf die Jahre 2019 und 2018. Schliesslich habe das Kantonsgericht festgehalten, dass die anrechenbare Taxe auf Jahre zurück zu tief angesetzt worden sei, so Engler.
Diese Forderung wäre «praktisch nicht umsetzbar», entgegnete Gesundheits- und Sozialdirektor Guido Graf. Ausserdem seien die Werte nicht bewusst zu tief angesetzt worden. Der Kantonsrat lehnte sodann auch eine teilweise Erheblicherklärung des Vorstosses ab.