Startseite
Zentralschweiz
Luzern
Die Justiz- und Sicherheitskommission des Luzerner Kantonsrats heisst die Verlängerung der Schutzfristen bei archivierten, besonders schützenswerten Personendaten gut. Die Aufbewahrung von Behandlungsdokumentationen sorgte für rege Diskussionen.
Die Kommission Justiz und Sicherheit (JSK) des Luzerner Kantonsrats begrüsst die Verlängerung der Schutzfristen bei archivierten, besonders schützenswerten Personendaten von 50 auf 100 Jahre. Für Behandlungsdokumentationen beträgt sie 120 Jahre. Die Massnahme beruht auf einer Botschaft der Regierung, das Archivgesetz entsprechend anzupassen.
Damit überhaupt medizinische Behandlungsdokumentationen archiviert werden dürfen, muss eine Norm im Spitalgesetz geschaffen werden. Die Aufbewahrung soll auf die Dokumente der psychiatrischen Kliniken beschränkt sein, welche künftig gegenüber dem Staatsarchiv eine Anbietepflicht haben sollen.
Die JSK unter dem Vorsitz von FDP-Kantonsrat Charly Freitag hat die Aufbewahrung der Behandlungsdokumentationen ausführlich diskutiert, wie es in der Mitteilung heisst. Es gab einen Antrag auf Streichung der Aufbewahrung und einen Antrag auf Ausdehnung auf somatische Spitäler. Die Anträge wurden jedoch abgelehnt. (pd/avd)