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Luzern
Ein Taxifahrer, der bereits wegen Vergewaltigung im Gefängnis sitzt, wird vom Luzerner Kriminalgericht in einem weiteren Fall schuldig gesprochen. Der Beschuldigte zieht das Urteil weiter.
Sexuelle Nötigung und Entführung, das wurde einem bereits verurteilten Taxifahrer vorgeworfen. Der heute 48-jährige Pakistani war bereits im Mai 2018 vom Luzerner Kriminalgericht schuldig gesprochen worden, unter anderem der Vergewaltigung, der mehrfachen sexuellen Nötigung, Entführung und versuchter schwerer Körperverletzung. Letztgenanntes, weil der Mann wissentlich HIV-positiv war und ungeschützten Geschlechtsverkehr vollzog. Er steckte jedoch keine Frau an. Er zog das Urteil weiter, wurde im Oktober 2019 vom Kantonsgericht zu sechs Jahren Haft verurteilt und sitzt seither seine Strafe ab.
Letzten Oktober kam der Mann erneut vor Gericht. Denn eine Frau aus der Luzerner Agglomeration erkannte auf den in der Presse veröffentlichten Bildern ihren Peiniger wieder, der sie im Februar/März 2014 sexuell genötigt hatte.
Damals sagte der Verteidiger des bereits inhaftierten Mannes, dass die Klägerin den falschen Taxichauffeur beschuldige. Er verlangte einen Freispruch und sprach von einer Vorverurteilung seines Mandanten. Dem widerspricht nun das Luzerner Kriminalgericht. Das Vorgehen des Beschuldigten «sei in den früheren, bereits abgeurteilten Fällen, im Wesentlichen gleich gewesen und auch bei den Opfern handelte es sich jeweils um junge, alkoholisierte Frauen.»
Die aktuellen Beweise seien rechtsgenügend. Zudem seien die belastenden und entlastenden Umstände mit gleicher Sorgfalt geprüft worden. Das Gericht sieht keine Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes der Strafbehörden. Der Beschuldigte habe gewusst, dass die Frau mit den sexuellen Handlungen nicht einverstanden war und sich bewusst und gewollt über ihren Willen hinweggesetzt hat. Damit habe er sich der sexuellen Nötigung schuldig gemacht.
Das Luzerner Kriminalgericht verurteilt den Mann zu einer Zusatzstrafe von weiteren vier Monaten Gefängnis und zur Zahlung der Verfahrenskosten. Das Urteil wird wieder ans Kantonsgericht weitergezogen.