Luzerner Kriminalgericht
Mall-Bombendroher muss 12 Monate ins Gefängnis

Vor dem Kriminalgericht muss sich ein 40-jähriger Schweizer wegen einer Bombendrohung gegen die Mall of Switzerland verantworten. Das Gericht verurteilt ihn zu einer Freiheitsstrafe von 33 Monaten, ein Teil davon unbedingt. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre Haft gefordert.

Sandra Monika Ziegler
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Die Mall of Switzerland muste nach der Bombendrohung evakuiert werden.

Die Mall of Switzerland muste nach der Bombendrohung evakuiert werden.

Bild: Pius Amrein (Ebikon, 14. März 2018)

Ein 40-jähriger Bombendroher aus dem Kanton Luzern muss ins Gefängnis. Das Luzerner Kriminalgericht verurteilt ihn zu einer Freiheitsstrafe von 33 Monaten. Er wurde in allen vorgebrachten Straftatbeständen schuldig gesprochen. Von den 33 Monaten muss er 12 absitzen. Die Reststrafe hat eine Bewährungsfrist von vier Jahren, wie die Richterin am Freitagabend bekanntgab. Das Urteil kann noch ans Kantonsgericht weitergezogen werden.

Nach Strafprozessordnung kann eine zwölfmonatige Haft auch in Halbgefangenschaft abgesessen werden. Das Gericht stützt sich in seinem Urteil auf das Gutachten des Psychiaters. Dieses attestierte Persönlichkeitsstörungen, die sich aber nicht schwerwiegend auf den Alltag des Beschuldigten auswirken würden. Eine Therapie sei zwar nötig, aber auch ausserhalb der Gefängnismauern möglich. Das Gericht war beeindruckt von der Offenheit, Kooperation und Ehrlichkeit des Mannes. Ehrlich war auch die Richterin, als sie sagte:

«Wir hatten uns einen Bombendroher anders vorgestellt.»

Zurück zum März 2018: Der Mann hat damals gedroht, eine Bombe in der Mall of Switzerland zu zünden und forderte ein Lösegeld. Als dieses nicht gezahlt wurde, drohte er, in einem Luzerner Spital eine Bombe hochgehen zu lassen und erhöhte das Lösegeld auf 200'000 Franken.

Nach Bombendrohung: Evakuation der Mall of Switzerland in Ebikon.

Nach Bombendrohung: Evakuation der Mall of Switzerland in Ebikon.

Bild: Pius Amrein
(14. März 2018)

Heute würde er das Rad der Zeit am liebsten zurückdrehen, wie er am Freitagmittag zum Schluss der Verhandlung sagte. Er ist geständig, bittet die Betroffenen um Verzeihung und will für den angerichteten finanziellen Schaden aufkommen. Als Taten werden ihm Schreckung der Bevölkerung, mehrfache arglistige Vermögensschädigung, Erpressung, versuchte Erpressung und falscher Alarm vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft wollte den Angeklagten für sechs Jahre hinter Gittern sehen. Die Verteidigung verlangte teilweise einen Freispruch und wenn, dann eine bedingte Strafe von 18 Monaten, mit zwei Jahren Probezeit.

Angesprochen vom Richter auf die geforderte Haftstrafe sagte der Mann:

«Was soll ich sagen? Was das Gericht entscheidet, wird gemacht.»

Und schob nach, dass er die sechs Jahre Haft als unverhältnismässig ansehe, schliesslich sei ja niemand verletzt worden. «Ich will nichts verharmlosen, ich weiss, dass ich einen Riesenscheiss gemacht habe. Wenn ich in Freiheit bin und arbeiten kann, kann ich zurückzahlen. Wem hilft es, mich sechs Jahre wegzusperren?»

Angeklagter: «Ich bin keine Gefahr»

Bei der Befragung durch das Luzerner Kriminalgericht erzählte der Mann, dass er an besagtem 14. März 2018 eigentlich keinen Plan hatte. Seinen normalen Tagesablauf beschrieb er so: «Essen, Arbeiten, Schlafen und wieder von vorn.» Er habe schon lange Zeit Druck von allen Seiten gehabt, vom Beruf her, Privat und familiär. «Mir fehlte das Ventil.» Er beschrieb sich als hochsensibel:

«Wäre ich ein böser Mensch, wäre ich schon früher aufgefallen. Ich hätte ja genügend Möglichkeiten gehabt.»

Psychisch sei er nicht so instabil, wie es beschrieben werde. Und weiter: «Ich bin keine Gefahr für die Menschheit, bin kein Monster, eigentlich ein todlieber Mensch, mit viel Gefühl und einer gewissen Naivität.»

Der Verteidiger beschrieb die Jugend des Angeklagten wie folgt: Er hatte eine schicksalshafte Kindheit. Vom Vater verlassen und die Mutter trank, sie nahm später auch Tabletten und fing an, zu spielen. Mit sechs Jahren kam der Angeklagte in eine Pflegefamilie, im Alter von 10 bis 14 Jahren in ein Kinderheim. Das Wochenende verbrachte er jeweils bei der Mutter. Die Familie war immer stärker verschuldet, auch er. Seine Mutter hatte auf seinen Namen Ware bestellt und nicht bezahlt, zudem äusserte sie mehrmals Suizidgedanken. Sie liess den Teenager einen Brief an die Verwandtschaft schreiben, in dem sie ihre Selbsttötungsabsichten erklärte. Der Druck sei bereits in jungen Jahren enorm gewesen. Doch später, mit Hilfe eines freiwilligen Beistandes, konnte er die Schulden abzahlen.

Das Staatsanwalt sah ein anderes Täterprofil. Zwar sei der Mann geständig, doch die Schuld gebe er immer den anderen. Für die Staatsanwaltschaft hat er «aus krass egoistischen Gründen und hinterhältig gehandelt». Er habe einen der aufwendigsten Einsätze der Luzerner Polizei verursacht. In kurzen Abständen während mehreren Tagen habe er bei der Polizei Forderungen deponiert. Er sei berechnend vorgegangen. Das Geld habe er gebraucht, um seine Schulden zu begleichen und seinen Lebensstandard zu verbessern.

Die mediale Aufmerksamkeit

Der Fall löste ein riesiges Medienecho aus. Dazu hielt der Verteidiger fest: «Wir müssen uns bewusst sein, der Grosseinsatz ist das eine, die Geschichte, die nachher noch kommt, das andere. Der Fall ist gar nicht so spektakulär. Er hat weder ein boshaftes Tatmotiv noch penible Vorbereitungen getroffen.» Der Verteidiger ging davon aus, dass selbst die Polizei die Bombendrohung nicht absolut ernst nahm: «Warum sonst hätte sie eine Verhaftung bei der Geldübergabe geplant? Das hätte sie nie getan, wenn sie sicher gewesen wäre, es würde in einem Luzerner Spital eine Bombe hoch gehen.»

Zum forensisch-psychiatrischen Gutachten sagte der Verteidiger: «Ihm wird für die Tat volle Zurechnungsfähigkeit attestiert. Das ist nicht nachvollziehbar und wohl dem medialen Overkill zu verdanken. Nach dem Motto: ‹Ein Bombendroher gehört ins Gefängnis›.» Er forderte ein neues Gutachten. Denn er ging von einer mittelgradigen Zurechnungsfähigkeit während der Tatzeit aus und sah deshalb nur eine bedingte Strafe als zielführend.

Zum Antrag für das neue Gutachten sagte der Verteidiger: «Wir haben ein Gutachten nicht vorher in Erwägung gezogen, weil bei solch einem Antrag der Schuss bei gut 50 Prozent in die falsche Richtung gehen könnte und in einer kleinen Verwahrung endet. Das wollten wir nicht.» Die Taten seien spontan und im Affekt passiert, ein raffiniertes, geplantes Vorgehen war es nicht, so der Verteidiger.

Tatmotiv bleibt ungeklärt

Warum hat er die Tat begangen? Das weiss selbst der Beschuldigte bis heute nicht. Geld sei jedenfalls nicht der Grund gewesen, sagte er vor Gericht. Nach der Drohung bei der Mall sei er wieder zur Arbeit gegangen. Als dann die ersten Meldungen im Radio kamen und sein Kollege sagte: «Was ist das denn für ein Idiot?», da habe ihm alles gedreht, das sei kein Kick gewesen. Er habe sehr viel Angst gehabt und sei froh gewesen, als er endlich verhaftet wurde.

Der sonst geständige Angeklagte widersprach in einem Punkt der Staatsanwaltschaft: «Was ich nicht stehen lassen kann, Herr Staatsanwalt, ist, dass ich anderen die Schuld gebe. Das stimmt einfach nicht. Weder meine Mutter, noch die Kindheit, noch meine ehemalige Partnerin sind schuld an den Taten. Und ich bin nicht das Monster, als das Sie mich darstellen.»

Video: Tele 1