Luzerner Kriminalgericht verurteilt Adoptionsvermittler

Der Mann hat versucht Adoptionswillige zur Bestechung einer srilankischen Behörde anzustiften. Es verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 130 Franken und zu einer 2000-Franken-Busse.

Sandra Monika Ziegler
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Der Beschuldigte war in der Schweiz der einzige Adoptionsvermittler, wenn es um Kinder aus Sri Lanka ging. Er selber stammt ursprünglich ebenfalls aus diesem Land und kam im Alter von 26 Jahren 1985 als Flüchtling in die Schweiz. Der heute 62-Jährige lebt mit seiner Frau und zwei erwachsenen Töchtern in der Luzerner Agglomeration und ist berufstätig.

Bis zum Strafbefehl 2017 arbeitete er über 13 Jahre lang als Adoptionsvermittler. Während dieser Zeit hatte er 29 Kinder von Sri Lanka in die Schweiz vermittelt. Doch bei seiner letzten Vermittlertätigkeit ist er auf die schiefe Bahn geraten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchte Anstiftung zur Bestechung fremder Amtsträger vor. Ihm wurde mit dem Strafbefehl die Lizenz zum Vermitteln entzogen.

Frau wollte kein Kind kaufen

Der Beschuldigte habe sich mit dem Vorschlag, zwischen 3000 und 6000 Franken zu bezahlen, um den Adoptionsvorgang zu beschleunigen, strafbar gemacht und die ethischen Regeln schwerwiegend verletzt, so die Staatsanwaltschaft. Als Beweise wurden die Aussagen der adoptionswilligen Frau, Telefonprotokolle und die ausgewerteten Whatsapp-Nachrichten gewürdigt.

In einer der Nachrichten hat der Beschuldigte auf die Frage der Frau, wie viel Geld es denn sein sollte, geschrieben, dass sich in Colombo vier Beamte um die Adoption kümmern würden und pro Mann 850 Franken nötig seien. Die Frau fragte darauf hin, ob er diese bestechen wolle. Er entschuldigte sich, die Adoption auf diesem Weg abzuwickeln, das sei nicht nett von den Beamten. Sie solle aber diese Aussagen geheim behalten. Die Frau wollte darauf hin nicht mehr adoptieren, sie wolle nicht ein Kind kaufen. Die Konversation wurde in Englisch geführt.

Sprachliches Missverständnis

Vor dem Luzerner Kriminalgericht bestritt der Beschuldigte gestern, diese Aussagen so gemacht zu haben. Es sei ein sprachliches Missverständnis entstanden, die Frau habe ihn nicht richtig verstanden. Auf die Frage des Einzelrichters, ob Bestechungsgelder üblich seien, sagte der Mann: «Nein, in Sri Lanka ist das nicht möglich. Ich habe aber von anderen Ländern, wie etwa Thailand oder den Philippinen gehört, dass dies dort möglich sei.»

Er beschreibt die adoptionswillige Frau als eine «ungeduldige und aufdringliche Person». Sie hätte gedacht, weil sie selber aus Sri Lanka stamme, hätte sie einen Vorteil, und alles ginge viel schneller. Auch habe er nie gesagt, dass sie innert sechs bis zwölf Monaten mit dem Verfahren durch seien, das ziehe sich immer über Jahre hin. Er habe ihr immer wieder gesagt, sie solle geduldig sein. Doch sie hätte ihn unter Druck gesetzt. Der Beschuldigte betont, nichts Falsches gemacht zu haben. Und stellte das Kindswohl in den Vordergrund.

Die Staatsanwaltschaft sieht die Aussagen des Mannes als Schutzbehauptungen, die «sprunghaft und fadenscheinig» seien. Sie hält ihm aber zugute, dass er Ersttäter sei und gute Prognosen hätte. Aber es müsse ein Zeichen gesetzt werden, und er sei zu bestrafen. Die Verteidigerin forderte einen Freispruch. Ihr Mandant habe kein Motiv gehabt und die Staatsanwaltschaft stehe unter dem Einfluss der negativen Berichte über Kinderhandel. Sie betonte, der Mann habe den Kindern aus seiner Heimat ein besseres Leben geben wollen. Es habe keine Absicht bestanden, sich zu bereichern.

Richter bezeichnet die Bestechung als verwerflich

Das sehen zwar Kriminalgericht und Staatsanwaltschaft auch so. Doch der Richter sagte: «Bestechung ist keine Bagatelle und in einem solch sensiblen Bereich verwerflich.» Der Mann wurde zu 90 Tagessätzen à 130 Franken bedingt, einer Busse von 2000 Franken verurteilt und muss die Verfahrenskosten zahlen. Das Urteil wurde gestern mündlich eröffnet.