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Luzern
14-mal war er zu schnell: Staatsanwaltschaft fordert 42 Monate, der Verteidiger Freispruch wegen Verfahrensmängel.
Über 50 Kilometer pro Stunde zu schnell, ohne Fahrausweis und teils bekiffÜber 50 Kilometer pro Stunde zu schnell, ohne Fahrausweis und teils bekifft raste ein heute 27-Jähriger mit seinem Motorrad. Damit nicht genug: Da sein eigenes Motorrad keine Nummernschilder hatte, klaute er für eine Ausfahrt diese von einem Roller. Gestern fand die Verhandlung am Luzerner Kriminalgericht statt.
In orangen Arbeitskleidern setzte sich der junge Mann aus Deutschland vor die Richter. Ihm werden grobe Verletzungen des Strassenverkehrsgesetzes vorgeworfen. Begangen zwischen April 2014 und April 2017 mit seiner Suzuki GSR 750 A. Eine dieser Fahrten führte ihn 2015 von Emmenbrücke über Malters nach Schwarzenberg Dorf und wieder zurück.
Auf dieser Strecke überschritt er mehrfach die Höchstgeschwindigkeit, sowohl innerorts wie ausserorts. Er fuhr mehrmals zwischen 30 und 53 Kilometer schneller als erlaubt. «Warum», wollte eine Richterin wissen. Der Beschuldigte zeigte sich wortkarg: «Isch halt passiert.» Das war in der Folge seine Standardantwort.
Bei den vorgehaltenen Tempoüberschreitungen sei er sich nicht sicher, deshalb wolle er nichts dazu sagen. Er habe das Gefühl er sei nicht zu schnell, sondern «fast normal» gefahren. Doch die besagte Strecke wurde mit einer Kamera festgehalten. Wer hat denn das gefilmt? «Weiss ich nicht.» Wer hat den Film per Whatsapp weitergeleitet? «Möchte ich nichts dazu sagen.»
Die Antworten blieben knapp. Er gibt einzig zu, gefahren zu sein. «Wie schnell sind Sie von 0 auf 100 ?», wollte ein Richter noch wissen. Als der Beschuldigte erneut sagte, er wisse es nicht, meinte der Richter: «Sie wissen es und ich weiss es: in drei Sekunden.»
Für den Staatsanwalt sind die Beweise eindeutig. Nebst Videos und Handy-Ortungen gab es auch Zeugenaussagen. Zum Beispiel von den Polizisten, die ihn verfolgten. «Obwohl sie ihn mit Blaulicht, Vollgas und Sirene verfolgten, wurde der Abstand grösser», erklärte der Staatsanwalt.
Seine Taten seien «schwere Delikte». Er sei bereits früher wegen anderer Delikte zu 19 Monaten verurteilt worden und auf Bewährung gewesen. Staatsanwalt: «Die bedingte Strafe hat ihn nicht beeindruckt. Er wurde innerhalb der Probezeit wieder straffällig. Es ist zu erwarten, dass er weiter delinquiert. Ich bleibe bei den 42 Monaten unbedingt.»
Der Verteidiger indes fordert maximal 6 Monate bedingt. Eine Rückfallgefahr sieht er nicht. Sein Mandant sei seit drei Jahren nicht mehr aufgefallen, arbeite und sei zuverlässig. Den Videobeweis anerkennt er nicht. Denn die Kamera sei bei einer Hausdurchsuchung beim damals straffälligen Vater unrechtmässig beschlagnahmt und ausgewertet worden; dies, obwohl sie dem Angeklagten und nicht dem Vater gehört habe. Diese Beweise seien somit nicht verwertbar. Sein Mandant sei keine Gefahr und fahre seither nicht mehr Motorrad. Im Schlusswort entschuldigt sich der Beschuldigte. Er hoffe auf Milde, um sich eine Zukunft aufzubauen: «Ich bin ein Guter und arbeite jeden Tag.»