Konstante Zahl der registrierten Straftaten, weniger Verkehrsunfälle: Die Statistik der Luzerner Polizei fällt positiv aus. Allerdings nimmt die Polizeidichte immer mehr ab – und die Arbeitslast zu.
Alexander von Däniken
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Die komplexen Fälle nehmen zu: Jürg Wobmann, Chef der Kriminalpolizei, vor dem Gebäude der Luzerner Polizei. (Bild: Roger Grütter, Luzern, 6. März 2019)
Die gute Nachricht zuerst: Die Luzerner Polizei hat letztes Jahr gerade einmal 20 Delikte mehr registriert als 2017; nämlich 24 182. Die Zahl der Straftaten nach Strafgesetzbuch ging sogar um knapp 1000 auf 17 856 zurück. Trotzdem brach Kommandant Adi Achermann bei der Präsentation der Jahresstatistik nicht gerade in Jubelstimmung aus.
Zu schaffen macht dem operativen Chef des rund 860-köpfigen Korps die zunehmend löchrige Polizeidichte. Das Verhältnis zwischen Polizist und Einwohnerzahl hat sich in den letzten Jahren stetig verschlechtert:
Und es dürfte noch schlechter werden; für 2022 wird ein Verhältnis von einem Polizisten auf 614 Einwohner erwartet. Achermann sagte dazu:
«Zwar wird das Korps jährlich um fünf Stellen aufgestockt, aber die Bevölkerung wächst schneller. Wir brauchen dringend mehr Ressourcen.»
Diese wird es vorerst nicht geben, stellte SVP-Regierungsrat Paul Winiker klar. Der Sicherheitsdirektor war bei der Präsentation der neusten Zahlen ebenfalls anwesend. Und er relativierte die Aussage seiner Polizisten, dass der Kanton Luzern bei der Polizeidichte 2019 im schweizweiten Vergleich auf den 19. Rang zurückgefallen ist:
«Da sind mit Bern und Genf auch Kantone dabei, deren Polizisten Botschaften beschützen müssen. Und in Zürich und den Grenzkantonen müssen auch Grenzschutzaufgaben wahrgenommen werden.»
Winiker wies ausserdem darauf hin, auf Basis einer Analyse von Oberstaatsanwalt Daniel Burri und Kripo-Chef Jürg Wobmann einen Bericht zur Bekämpfung der Internetkriminalität auszuarbeiten und dafür die entsprechenden Mittel zu verlangen (wir berichteten). Dass die Täter zunehmend das Netz für ihre Machenschaften nutzen, hat die Staatsanwaltschaft mit erstmals ausgewerteten Zahlen belegt.
Gleiches fehlt bei der Luzerner Polizei, Anzeichen für mehr Cyber-Crime gebe es aber, wie Achermann und Wobmann erklärten. Zum Beispiel stieg die Zahl der registrierten Straftaten von sexueller Belästigung in einem Jahr von 43 auf 60, wobei auch das Internet eine grössere Rolle spielt. Oder es gibt Fälle wie jenen eines Drogenhändlers, der im Darknet aktiv war und den Luzerner Ermittlern vor einem knappen Jahr ins Netz ging.
Tiefe Aufklärungsquote bei Einbrüchen
In anderen Bereichen ist die Luzerner Polizei weniger erfolgreich. So konnte sie zwar 88 Prozent der Gewaltstraftaten aufklären, während es im Schweizer Durchschnitt 86,2 Prozent waren. Allerdings ist die Aufklärungsquote von 43,1 Prozent bei Raubdelikten tiefer als im nationalen Vergleich (45,3 Prozent). Und auch bei den Einbruchdiebstählen ist Luzern mit einer Quote von 14,8 Prozent gegenüber 16,3 Prozent weniger erfolgreich. «Wir nehmen das als Ansporn, besser zu werden», sagte Kripo-Chef Wobmann dazu.
Besser geworden sind die Zahlen bei den Verkehrsunfällen. Die Gesamtzahl nahm innert Jahresfrist um 78 auf 2127 ab, auch gab es vier lebensbedrohlich verletzte Personen weniger. Die Zahl von 13 Verkehrstoten ist gleich wie 2017, die Zahl der erheblich Verletzten nahm um 6 auf 168 zu. «70 Prozent der Verkehrsunfälle sind auf das Fehlverhalten der Person zurückzuführen», erklärte der Chef der Sicherheits- und Verkehrspolizei, Pius Ludin.
In 12 Prozent der Fälle war der Zustand der Person verantwortlich. Besonders das Fahren unter Drogeneinfluss nimmt hier zu: von 128 Anzeigen im Jahr 2014 auf 232 im letzten Jahr. Die meisten dieser Fälle hat die Luzerner Polizei bei Verkehrskontrollen registriert.
Kontrollen nehmen die Polizisten auch bei normalen Patrouillen vor. 75 368 Stunden an präventiver Präsenz kamen so letztes Jahr zusammen. Das ist zwar mehr als die Vorgabe gemäss aktuellem Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2018 bis 2021, aber weniger als die 90'000 Stunden im AFP 2017 bis 2020:
Dasselbe Bild zeigt sich bei den Interventionszeiten:
Die Polizei war letztes Jahr in 88,5 Prozent aller dringlichen Fälle in unter 25 Minuten vor Ort. Das ist besser als das aktuelle Soll von 85 Prozent, aber schlechter als die Vorgabe aus dem früheren AFP. Der Kanton hatte diese Ziele aus Spargründen reduziert.
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Welche Aussage stimmt nicht?
Der Bus hat Vortritt.
Der rote Wagen hat Vortritt vor dem blauen Wagen.
Der blaue Wagen hat Vortritt vor dem roten Wagen.
Wer hat hier Vortritt?
Der entgegenkommende Wagen hat Vortritt.
Landwirtschaftliche Fahrzeuge müssen allen anderen Fahrzeugen den Vortritt gewähren.
Der Traktor hat Vortritt.
Bei dieser Vortrittsregel sind zwei Antworten richtig. Welche ist falsch?
Da der rote Wagen abbiegt, muss er den anderen Fahrzeugen den Vortritt gewähren.
Der rote Wagen muss nur dem Lastwagen den Vortritt gewähren.
Der Lastwagen hat Vortritt.
Welche Aussage stimmt nicht?
Der blaue Wagen hat Vortritt vor dem gelben Wagen.
Der gelbe Wagen hat Vortritt vor dem Radfahrer.
Der Radfahrer hat Vortritt vor dem blauen Wagen.
Schauen Sie das Bild genau an. Welche Antwort ist falsch?
Der Radfahrer hat keinen Vortritt gegenüber dem roten Fahrzeug.
Der rote Wagen hat Vortritt vor dem Radfahrer.
Der blaue Wagen hat Vortritt vor dem roten Wagen.
Hier sind zwei Antworten richtig. Welche stimmt nicht?
Der blaue Wagen hat Vortritt vor dem roten Wagen.
Der schwarze Wagen hat Vortritt vor dem blauen Wagen.
Der rote Wagen muss dem schwarzen Wagen den Vortritt gewähren.
Und auch hier sind zwei Aussagen korrekt. Welche ist falsch?
Der gelbe Wagen hat Vortritt vor dem roten Wagen.
Der blaue Wagen hat Vortritt vor dem gelben Wagen.
Der gelbe Wagen muss dem roten Wagen den Vortritt gewähren.
Welche Vortrittsregel gilt in dieser Situation?
Fahrzeuge auf der Hauptstrasse sind hier vortrittsberechtigt.
Hier gilt Rechtsvortritt.
Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs haben immer Vortritt.
Und wer hat hier Vortritt?
Hier ist Verständigung erforderlich.
Der gelbe Wagen hat Vortritt vor dem Motorrad.
Der gelbe Wagen hat Vortritt vor dem grünen Wagen.
Zwei Aussagen sind korrekt. Welche nicht?
Da der rote Wagen abbiegt, muss er den anderen Fahrzeugen den Vortritt gewähren.
Der rote Wagen muss nur dem Lastwagen den Vortritt gewähren.
Der Lastwagen hat Vortritt.
Wer hat hier Vortritt?
Der schwarze Wagen hat Vortritt.
Der gelbe Wagen hat Vortritt.
Hier gilt Rechtsvortritt.
Zwei Antworten sind bei dieser Vortrittsregelung richtig. Welche ist falsch?
Der blaue Wagen hat Vortritt vor dem Motorrad.
Der schwarze Wagen hat Vortritt vor dem Motorrad.
Der Motorradfahrer hat Vortritt vor dem schwarzen Wagen.
Verzwickte Situation. Welche Antwort stimmt nicht?
Hier ist Verständigung durch Handzeichen erforderlich.
Auf dieser Verzweigung gilt Rechtsvortritt.
Der Lastwagen hat Vortritt.
Und wer ist hier vortrittsberechtigt?
Der grüne Wagen muss nur dem roten Wagen den Vortritt gewähren.
Der blaue Wagen hat Vortritt.
Hier gilt Rechtsvortritt.
Bei dieser Kreuzung ist der Vortritt klar geregelt. Welche Antwort stimmt nicht?
Da das Tram abbiegt, hat der rote Wagen Vortritt vor dem Tram.
Der gelbe Wagen hat Vortritt vor dem roten Wagen.
Das Tram hat Vortritt.
Bald fertig, nur noch eine letzte Frage: Wie ist der Vortritt hier geregelt?
Der blaue Wagen hat Vortritt vor dem gelben Wagen.
Der gelbe Wagen hat Vortritt vor dem blauen Wagen.
Der blaue Wagen darf nicht nach links ausweichen.
Geschafft. Danke fürs Mitspielen.
Als nächstes Quiz empfehlen wir:
Die Luzerner Polizei will von sich aus die höheren Ziele erreichen. Dafür braucht es auch den Respekt der Bevölkerung. 177 Luzerner Polizisten wurden letztes Jahr bedroht oder angegriffen, 15 mehr als im Vorjahr.
(avd) Die Luzerner Polizei ist mit Polizeiposten und Stützpunkten an verschiedenen Standorten präsent. Auch in der Sprengi in Emmenbrücke, wo sie einen Verkehrsstützpunkt unterhält. Doch das Gebäude ist sanierungsbedürftig. Und der Bund als Eigentümer zieht für die Zukunft eine andere Nutzung in Betracht. Die Luzerner Polizei zieht darum einen neuen Standort in Betracht: Im Gebiet Wahligen in Rothenburg sollen rund 250 standortunabhängige Arbeitsplätze unterkommen; neben der Verkehrspolizei auch das Kommando mit verschiedenen Abteilungsleitungen.
Das Problem: Die «Züglete» wird sich hinziehen. Gemäss Jahresbericht der Luzerner Polizei kann der neue Stützpunkt nicht vor 2023 eröffnet werden. Kommandant Adi Achermann nannte auf Nachfrage sogar das Jahr 2028. Hintergrund ist die kürzlich vorgestellte kantonale Immobilienstrategie. Gemäss dieser konzentrieren sich die Investitionen in den nächsten Jahren vor allem auf das neue Verwaltungszentrum am Seetalplatz und auf den Campus Horw. Laut Achermann wird die Luzerner Polizei mit dem Bund eine Verlängerung am bisherigen Standort aushandeln müssen. Und bis auf Weiteres auf die veraltete Infrastruktur angewiesen sein.