Luzerner Restaurants und Café können auch nächstes Jahr grosszügig rausstuhlen

Der Luzerner Stadtrat unterstützt das Gastrogewerbe weiterhin mit der Bewilligung von zusätzlicher Nutzfläche. Rund 120 Betriebe können bis Ende 2021 öffentlichen Raum als Boulevard-Beizen nutzen.

Roger Rüegger
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Die «Wonderbar» in der Pfistergasse nutzt die öffentliche Fläche.

Die «Wonderbar» in der Pfistergasse nutzt die öffentliche Fläche.

Bild: Boris Bürgisser (Luzern, 29. Mai 2020)
  • Rund 120 Betriebe in der Stadt Luzern nutzen heute zusätzliche Flächen auf öffentlichem Grund.
  • 21 Betriebe in der Stadt Luzern nutzen heute 30 Parkplätze.
  • Stadt Luzern verzichtet auf Gebühren von 250'000 Franken.

Von der Möglichkeit, zusätzliche Flächen des öffentlichen Grundes als Betriebsfläche zu nutzen, haben im Sommer 2020 viele Luzerner Gastrobetriebe gebrauch gemacht. Der Stadtrat hat rund 120 Restaurants die Bewilligung erteilt, Aussenflächen auf unkomplizierte Weise zu vergrössern und bei Bedarf zusätzlichen öffentlichen Raum, wie zum Beispiel Parkplätze, zu nutzen.

Diese pragmatische Gastropolitik wird nun bis 31. Dezember 2021 weitergeführt, wie die Stadt Luzern am Montagmorgen mitteilte. In seiner Stellungnahme zum Postulat «Unkomplizierte Unterstützung für das Gastgewerbe – Weiterführung der pragmatischen Gastropolitik auch nach Corona», welches Mirjam Fries und Andreas Felder namens der CVP-Fraktion am 26. Juli 2020 einreichten, betont der Stadtrat vorab, dass es erfreulich sei, «dass die zur Unterstützung des Gastgewerbes in der Coronakrise getroffenen Massnahmen auf grosse Sympathien bei Gastronomen und in der Bevölkerung stossen».

«Gastronomie das gesamte Jahr hindurch unterstützen»

Der Stadtrat will «gestützt auf Erfahrungen und die positiven Rückmeldungen aus der Bevölkerung die von der Coronakrise betroffene Gastronomie das gesamte folgende Jahr hindurch unterstützen».

Bei der Dienstabteilung Stadtraum und Veranstaltungen sind laut der Mitteilung zwischen Mai und September 2020 rund 100 Gesuche für eine Erweiterung bestehender, und über 30 Gesuche für neue Boulevardflächen, eingegangen. Der Stadtrat habe bei den bestehenden Boulevardsituationen auf eine Baubewilligung verzichtet. Die 20 Gesuche von Betrieben, die nicht über Boulevardflächen verfügt hätten, seien im vereinfachten anstatt im ordentlichen Baubewilligungsverfahren geprüft worden. Was bedeutet, dass nur Anstösser über das Baugesuch informiert werden und die Auflagefrist 10 anstatt 20 Tage dauert.

30 Parkplätze als Boulevard-Beizen genutzt

Für die Erweiterungen wurden, wo es die räumlichen Verhältnisse zuliessen, die Flächen maximal verdoppelt. Im Neustadtquartier werden auch Parkierungsflächen für die Boulevardnutzung zur Verfügung gestellt. Bis heute nutzen 21 Beizen rund 30 Parkplätze auf öffentlichem Grund, die Gastgewerbe- und Gewerbepolizei des Kantons hat zudem für zwei Betriebe drei Parkplätze auf privatem Grund zur Bewirtschaftung bewilligt.

Die zusätzliche Nutzung könne auch zu Konflikten führen, gibt der Stadtrat zu bedenken. «Um die Nutzungskonflikte nicht zu verschärfen, können auf den meisten Boulevardflächen keine zusätzlichen Elemente für Einfriedungen, Wintergärten, Zelte oder Ähnliches bewilligt werden», heisst es in der Mitteilung. Hingegen dürfen neu Servicestationen oder Barelemente aufgestellt und kleinere Anlässe durchgeführt werden.

Das Entgegenkommen des Stadtrats beurteilt Patrick Grinschgl, Leiter Politik bei Gastro Luzern, zwar im Grundsatz positiv. Die Krux liegt aber im Detail:

«Jede Massnahme, die uns hilft, ist willkommen. Die Möglichkeit, zusätzliche Fläche nutzen zu dürfen, ist aber nur eines von vielen Puzzleteilen.»

Gastronomiebetreiber würden oft von Gästen motiviert, innovativ zu sein. «Ideen sind da. Aber die Umsetzung ist leichter gesagt als getan. Wir dürfen nicht so kreativ sein, wie wir wollen. Bauliche Massnahmen zu treffen, wie etwa ein Glaspavillon oder ein Zelt zu errichten, sind nicht erlaubt.»

Man könnte vor einem Lokal zehn Gondeln aufstellen und in jeder zu zweit ein Fondue geniessen. Das wäre eine kreative Lösung, aber aus städtebaulicher Sicht nicht realisierbar, gibt er ein Beispiel. Auch die Heizthematik sei ein schwieriger Punkt. Es müssten ja nicht Heizpilze mit Propangas sein, Holzpellets seien gute und umweltfreundliche Wärmespender. Er könne nachvollziehen, dass gesetzliche Hürden nicht einfach aus dem Weg geräumt werden können. Grundsätzlich ist er froh über jede Unterstützung von Seiten der Stadt. «Damit ist das Gastgewerbe aber noch nicht gerettet.»

Ausfall von 250'000 Franken Gebühren

Wegen der vom Bundesrat verordneten Massnahmen im Zusammenhang mit Covid-19 erliess der Stadtrat einen Teil der Nutzungsgebühren für Boulevardflächen wie auch für die Nutzung der Taxistandplätze, für Geschäftsauslagen und für nicht durchgeführte Märkte.

Der Stadtrat ist überzeugt, mit der Verlängerung der Massnahmen bis Ende 2021 sowie den für die Boulevardgastronomie beschlossenen Erleichterungen dazu beitragen zu können, dass sich die Branche von den Auswirkungen der Coronapandemie wieder erholen wird. Er nimmt dafür den Ausfall von bereits budgetierten Gebühreneinnahmen im Umfang von rund einer Viertelmillion Franken in Kauf.