LUZERN/SCHWYZ: Urteil bestätigt: «Luchs»-Opfer muss 120'000 Franken Suva-Gelder zurückzahlen

Nun ist es definitiv: Der 29-jährige Mann aus Goldau, der nach einem missglückten Polizeieinsatz der Spezialeinheit «Luchs» von der Suva arglistig Taggelder im Umfange von 120'000 Franken kassiert hat, muss diese Gelder zurückerstatten. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Mannes abgewiesen.

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Der Luchs-Einsatz im Sommer 2015 in Oberarth. (Archivbild)

Der Luchs-Einsatz im Sommer 2015 in Oberarth. (Archivbild)

Urs-Peter Inderbitzin

zentralschweiz@luzernerzeitung.ch

Im Juni 2005 wurde ein damals 17-jähriger Mann von der Spezialeinheit «Luchs» der Luzerner Polizei in Arth irrtümlich verhaftet. Er meldete sich bei der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt Suva. Um Taggelder erhältlich zu machen, verwies er zunächst auf Verletzungen, die er beim Polizeieinsatz erlitten haben will. Später klagte er insbesondere über psychische Beschwerden als Folge des Polizeieinsatzes.

Die Suva zahlte in der Folge Taggelder im Umfange von 120'000 Franken aus. Der Versuch, eine Invalidenrente zu ergattern, scheiterte am Veto der Invalidenversicherung. Diese war aufgrund von Observationen zum Schluss gelangt, dass gar nie eine Invalidität bestanden hatte. Das Bundesgericht schützte dieses Vorgehen der Invalidenversicherung.

Taggelder erschlichen

Im März 2013 kam auch die Suva zur Einsicht, dass der Mann bloss simuliert und die Taggelder arglistig erschlichen hatte. Sie forderte deshalb die in den Jahren 2005 bis 2011 ausbezahlten Gelder im Umfange von 120'000 Franken zurück.

Ein Jahr später wurde der Mann vom Strafgericht Schwyz wegen gewerbsmässigen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt. Das Gericht warf dem Verurteilten vor, nach dem «Luchs»-Einsatz bezüglich seines psychischen Gesundheitszustandes falsche Tatsachen vorgespielt sowie relevante Tatsachen unterdrückt zu haben. Er habe die Suva und die Invalidenversicherung arglistig getäuscht, um unrechtmässig Versicherungsleistungen beziehen zu können.

Suva handelte fristgerecht

Kürzlich musste sich nun das Bundesgericht mit der Frage befassen, ob der Mann der Suva den Betrag von 120'000 Franken zurückerstatten muss. Bereits das Schwyzer Verwaltungsgericht hatte diese Frage bejaht. Nun hat sich auch das Bundesgericht auf die Seite der Suva geschlagen.

Damit steht fest, dass der Mann die zu Unrecht bezogenen Taggelder im Umfange von 120'000 Franken zurückerstatten muss. Strittig war vor Bundesgericht nur noch die Frage, ob die Suva fristgerecht gehandelt hatte, um die arglistig ergaunerten Gelder zurückzuverlangen.

Hinweis: Das Urteil im Wortlaut: 8C_721/2016 vom 15.3.2017 »