Die kantonalen Behörden hatten Andreas Heisler im März seine Berufsausübungsbewilligung entzogen. Weil Heisler nun schriftlich zugesichert hat, die Corona-Schutzmassnahmen einzuhalten, stelle er keine Gefahr für die öffentliche Gesundheit mehr dar, argumentiert die zuständige Dienststelle.
Der umstrittene Ebikoner Arzt Andreas Heisler darf wieder Patientinnen und Patienten behandeln, berichtete Zentralplus. Dies bestätigt die Dienststelle Gesundheit und Sport des Kantons Luzern auf Anfrage. «Die Aufhebung des vorsorglichen Entzuges der Berufsausübungsbewilligung erfolgte mittels Verfügung vom 15. Juni 2021 mit Wirkung per 15. Juni 2021», schreibt die Dienststelle auf Anfrage.
Die Behörden hatten dem Ebikoner Arzt im vergangenen März die Berufsausübungsbewilligung entzogen – unter anderem, weil er gemäss Kanton Patientinnen und Patienten vom Maskentragen dispensiert hat, ohne sie vorher gesehen zu haben. Auch die Schutzvorschriften innerhalb seiner Praxis habe er nicht eingehalten. Das Kantonsgericht hat das temporäre Berufsverbot – der Entzug der Berufsausübungsbewilligung war nicht unbefristet – gestützt. Der Entscheid vom Bundesgericht ist noch hängig. Die gesetzliche Grundlage für den Entzug ist das Schweizerische Medizinalberufegesetz (MedBG).
Dass nun Heisler vor dem Entscheid der höchsten Schweizer Justizbehörde wieder arbeiten darf, begründet die Dienststelle mit der schriftlichen Zusicherung des Arztes, «sich im Rahmen seiner Berufsausübung an die massgebenden rechtlichen Vorschriften zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie zu halten». Damit sei davon auszugehen, dass vom Arzt keine Gefahr mehr für die öffentliche Gesundheit ausgehe. Der Grund für den weiteren vorsorglichen Entzug seiner Berufsausübungsbewilligung entfällt somit, stellt die Behörde klar. Gleichzeitig behält man sich allerdings vor, zu überprüfen, ob sich Heisler an die geltenden Vorschriften hält. Der Gang Heislers vor Bundesgericht habe keinen Einfluss auf den Entscheid gehabt.