Nur drei Personen dürfen gleichzeitig ins Hallenbad Hofmatt: Diese sonderbare Regel gilt neu für die 50 Asylsuchenden der temporären Unterkunft in Meggen.
Der Gemeinderat beschloss die Einschränkung vor drei Wochen, wie Gemeinderätin Mirjam Müller-Bodmer (SP) einen Bericht im «Sonntagsblick» bestätigte. Sie weist darauf hin, dass sich das Hallenbad in der sensiblen Zone auf dem Schulareal befinde und primär als Schulbad genutzt werde. Die Männer dürfen neu am Dienstag- und Donnerstagabend schwimmen gehen. Zudem muss sie eine Person begleiten, um die Sicherheit für allfällige Nichtschwimmer zu gewährleisten. Da das Becken nur 8 mal 20 Meter gross und stark frequentiert sei, erfordere das Bad begrenzte Eintritte, so Müller-Bodmer.
Yannick Hagmann (35), der ehrenamtlich mit den Asylsuchenden schwimmen geht und die neue Regelung publik gemacht hat, sagt: «Das Schwimmbad ist öffentlich zugänglich. Dass bestimmten Personen der freie Zutritt verwehrt wird, gleicht einem Apartheidsregime.» Im Ausländergesetz steht, dass Rayonverbote nur unter strengen Auflagen ausgesprochen werden dürfen – was in diesem Falle nicht gegeben sei, so Hagmann.
Die Regelung verstosse gegen das Diskriminierungsverbot, lässt sich der Basler Staatsrechtler Markus Schefer im «Sonntagsblick» zitieren. Allerdings dürfen die Gemeinden in Absprache mit dem Kanton sensible Zonen für Bewohner einer Asylunterkunft festlegen – etwa das Schulareal samt Hallenbad. Die Megger Sozialvorsteherin Müller-Bodmer sagt: «Die Regelung ist kein Verbot, sondern eine Lockerung der sensiblen Zonen, um den Asylsuchenden sportliche Aktivitäten zu ermöglichen.» So sei es für die Asylsuchenden ebenso möglich, am Freitagabend in der Turnhalle Sport zu treiben.
jon.