Am Freitag erfolgt die Baueingabe für den Golfplatz Meggen. Geplant ist eine öffentliche 9-Loch-Anlage mit Driving Range, Golfhaus und einem neuen Fuss- und Wanderwegnetz in Vordermeggen.
Bauherr Josef Schuler wird am Freitag bei der Gemeinde Meggen die Baueingabe für das Projekt Golfplatz Meggen vornehmen und die Baugesuche für das Golfhaus, den Golfplatz und die Erschliessung des Parkplatzes, den Werkhof und die Offenlegung des Stampfibaches einreichen. «Nach der Umzonung im Jahr 2010 und der Genehmigung des Gestaltungsplanes erreichen wir mit der Baueingabe die dritte von insgesamt fünf Phasen. Die weiteren Schritte sind dann die Realisierung und der Bau sowie die Inbetriebnahme der Anlage», betonte Schuler an einer Medienkonferenz auf dem Areal des geplanten 9-Loch-Golfplatzes in Meggen.
Werden gegen die Baugesuche keine Einsprachen eingereicht, darf nach Angaben von Golf Meggen ca. Ende August 2015 mit der Baubewilligung gerechnet werden. Sobald die Baubewilligung vorliegt, werden die Bauarbeiten in Angriff genommen. Bei optimalem Verlauf der Arbeiten können die einzelnen Bereiche wie folgt eröffnet werden:
pd/zim
pd/zim. In Vordermeggen soll ein 52 Hektar grosser, öffentlicher 9- Loch-Golfplatz mit Driving Range, pitch- and put-Anlage, Golfhaus, Restaurant, 14 Gästezimmern und einem neuen Fuss- und Wanderwegnetz mit bestem Ausblick auf den See und die Stadt Luzern für die Öffentlichkeit entstehen. Grundeigentümer sind Megger Bauern im Gebiet Siten, Chrusenweid, Badhof und Kreuzbuch. Investor und Bauherr ist Josef Schuler aus Küssnacht.
Am 6. März 2015 hat das Kantonsgericht Luzern die gegen den Gestaltungsplan Golfplatz Meggen eingereichten Verwaltungsgerichtsbeschwerden abgewiesen und damit den Entscheid des Gemeinderates Meggen bestätigt. Das Bundesgericht hat nun schriftlich mitgeteilt, dass bis am 11. Mai kein Rechtsmittelverfahren gegen das Urteil des Kantonsgerichts eröffnet worden ist. Damit ist der Gestaltungsplan Golfplatz Meggen rechtsgültig.