Mehr Macht für Rektoren: Das will die Regierung gesetzlich festlegen. Viele Parteien begrüssen das – nicht so der Verband der Mittelschullehrer.
Niels Jost
Sie entscheiden, wer an den Luzerner Gymnasien unterrichten darf, und können zudem mitreden, wer die Posten in der Schulleitung besetzen soll: die Schulkommissionen der Kantonsschulen. Die mindestens vierköpfigen Kommissionen der Gymnasien wirken somit ähnlich wie der Verwaltungsrat einer Firma. Die Mitglieder werden von der Regierung gewählt und bleiben vier Jahre im Amt.
Deren Aufgabenbereiche sollen nun beschnitten werden. Eine entsprechende Gesetzesänderung wurde Ende November in die Vernehmlassung geschickt. Bis zum 31. Januar hatten Betroffene, etwa die Schulkommissionen, die kantonalen Parteien und weitere Verbände, Zeit, ihre Anmerkungen einzubringen. Nun liegen die Stellungnahmen vor. Remo Herbst, Präsident des Verbandes der Luzerner Mittelschullehrer (VLM), sagt: «Wir stimmen mit der geplanten Gesetzesänderung nicht überein. Die Kontrollfunktion der Schulkommissionen könnte wegfallen.»
Zur Erinnerung: Das Gesetz über die Gymnasialbildung entspreche nicht mehr dem, was bereits heute in der Praxis gemacht werde, lautete die Argumentation der Regierung Ende November (wir berichteten). Deshalb möchte sie die Gesetzgebung teilrevidieren und der Praxis anpassen. Konkret sollen folgende gesetzliche Änderungen vorgenommen werden:
Gerade dieser letzte Punkt ist es, der für Diskussionsstoff sorgt. Mit dem neuen Gesetz laufe man Gefahr, dass die Wahl des Rektors nicht mehr breit abgestützt ist, so Remo Herbst. «Die Verantwortung läge bei wenigen Personen –das könnte den Druck auf die Dienststelle erhöhen.» Auch die Bevölkerung würde weniger stark in die Rektorenwahl einbezogen. Denn die heterogen zusammengesetzten Schulkommissionen, die zurzeit ein gewichtiges Wort mitreden können, bestehen aus Personen verschiedenster Berufsgruppen, «nicht nur Pädagogen», so Herbst.
Ins gleiche Horn bläst auch die SP. Sie fordert in ihrer Stellungnahme, dass «der Status quo beibehalten» werden soll. «Die Entscheide werden dadurch besser mitgetragen», sagt die städtische SP-Aktuarin Arlette Fischer. Sonst laufe man Gefahr, dass die Dienststelle die Entscheidungsträger der Mittelschulen im Alleingang bestimmen könnte. Mit den anderen Artikeln, die im Gesetz geändert werden sollen, ist die SP einverstanden.
Die anderen kantonalen Parteien sprechen sich für die geplante Teilrevision des Gesetzes aus, mit einzelnen kleineren Anmerkungen. Zudem zeigte eine Umfrage unserer Zeitung letzten November, dass auch die Schulkommissionen der Mittelschulen die Gesetzesänderung begrüssen. Der Tenor lautet: Das Gesetz solle der bereits gelebten Praxis angepasst werden.
Dem stimmt VLM-Präsident Remo Herbst nicht zu. Im Gegenteil: Die gelebte Praxis solle sich der aktuell geltenden Gesetzgebung anpassen, nicht umgekehrt. So solle die Schulkommission ihre zentrale Rolle bei der Einstellung der Lehrer stärker wahrnehmen, so Herbst. «Die Kommission ist ein wichtiges und funktionierendes Organ bei den Entscheidungsprozessen.» Herbst kann den von der Regierung erhofften geringeren Aufwand in der Administration zwar etwas Positives abgewinnen. Aber: «Entscheidet der Kanton stärker über das Personal, könnte das die Personalfluktuation erhöhen.»
Insgesamt sollen im Gesetz über die Gymnasialbildung vier Artikel geändert oder ergänzt werden. Auf die Löhne der Rektoren oder auch der anderen betroffenen Personen hat die Gesetzesänderung keine Auswirkungen, heisst es im Vernehmlassungsbericht.
Zudem soll aber auch die Eigenständigkeit der Maturitätsschule für Erwachsene (MSE) in Reussbühl gesetzlich festgehalten werden, was bislang nicht der Fall war. Somit solle die MSE mit einer eigenen Schulbuchkommission geführt werden. Die Teilrevision des Gesetzes kommt Ende 2016 vor den Kantonsrat.