Tempo-30-Zone ist nicht gleich Begegnungszone. Und Polizeiautos faszinieren nicht nur Kinder. Beides zeigt die Polizei an der Luga.
«Wir werden zeitweise fast überrannt», sagt Andreas Erni, Chef der Verkehrsinstruktion Luzerner Polizei. Klar, da ist das Polizeiauto, in das man sich reinsetzen kann. Faszinierend – längst nicht nur für Kinder. «Die Anziehungskraft auf Väter ist mindestens so gross», sagt Erni. «Wir erleben es immer wieder, dass die Kinder erst in zweiter Linie kommen: Erst setzt sich der Vater selbst rein.»
Blaulicht und Funk sind am Stand allerdings eher Beigemüse. Hauptsächlich widmet sich die Luzerner Polizei dieses Jahr dem Thema der Begegnungs- und Tempo-30-Zonen. Auch dafür ist das Interesse gross, wie Erni sagt. Denn verkehrsberuhigte Zonen gibt es mehr und mehr, auch im Kanton Luzern. «Und wir stellen fest, dass sehr viele Leute in Bezug auf die geltenden Regeln ein Durcheinander machen», sagt er.
Zwar wird beidenorts langsamer gefahren, und beidenorts dürfen Fussgänger die Strasse überall überqueren. «Aber es ist nicht so, dass Fussgänger in jedem Fall Vortritt haben», stellt der Verkehrsinstruktor klar. In der Begegnungszone (Tempo 20) geht der Fussgänger zwar vor, doch in der Tempo-30-Zone haben Fahrzeuge Vortritt. «Dennoch sollten Autofahrer dort besonders rücksichtsvoll fahren und halt auch mal einem Fussgänger den Vortritt gewähren, wenn dieser aufgrund der Verkehrssituation die Strasse sonst kaum queren kann.»
Das neu erlangte Wissen können die Besucher direkt am Stand beweisen. Oder das wiedererlangte Wissen: «Viele sagen erst, sie hätten die Autoprüfung gemacht und wüssten also, wie die Regeln sind», sagt Erni. «Irgendwie gibt es dann aber doch sehr oft Fragen.» Beispielsweise, wie das mit Trottinetts und Skateboards ist (Fussgänger haben Vortritt) oder mit den Ausnahmeregeln für Fussgängerstreifen. Denn obwohl in Tempo-30-Zonen keine Fussgängerstreifen vorgesehen sind, würden solche in der Nähe von Schulen sehr oft gefordert. «Man muss sich allerdings bewusst sein, dass ein Fussgängerstreifen dann genutzt werden muss.» Sprich: Im Umkreis von 50 Metern darf die Strasse nicht anderswo überquert werden. Sonst droht eine Busse.
Mehr als den Bussenblock kennen viele Bürger von der Polizei auch gar nicht. Das ist ein weiterer Grund, dass Erni und seine Kollegen die Luga geniessen. «Hier werden wir mal ganz anders wahrgenommen: als die, die auch mal etwas verschenken.»