Im Kanton Luzern soll die Mutterschaftsbeihilfe in die ordentliche Sozialhilfe integriert werden. Der Kantonsrat hat eine Motion der FDP mit 57 zu 47 Stimmen gutgeheissen. Er erwartet eine administrative Vereinfachung für die Sozialämter.
Für die Motion stimmten die FDP und SVP sowie Teile von CVP und GLP. Die Mutterschaftsbeihilfe stamme aus einer Zeit, als noch kein gesetzlicher Mutterschaftsurlaub und noch kein Krankenkassenobligatorium bestanden habe, begründete Rolf Born (FDP) seine Motion.
Nach Ansicht des Motionären entsprechen die Leistungen der Mutterschaftsbeihilfe grundsätzlich den Leistungen der Sozialhilfe. Mit seiner Motion könne «administrativer Unsinn» vermieden und Bürokratie abgebaut werden, ohne dass familienpolitische Anliegen verletzt würden.
Marlis Roos (CVP) verteidigte die Mutterschaftsbeihilfe. Diese dürfe nicht auf den Verwaltungsaufwand reduziert werden. Mutter werden dürfe kein Grund sein, von der Sozialhilfe abhängig zu werden. Ähnlich argumentierten Christina Reusser (Grüne), Lotti Stadelmann (SP) und Oskar Mathis (SP).
Erwin Arnold (CVP) warf den Verteidigerinnen der Mutterschaftsbeihilfe vor, die Sozialhilfe zu stigmatisieren. Auch Romy Odoni (FDP) sah keinen Unterschied zwischen Sozialhilfe und Mutterschaftsbeihilfe. Die Ausgangslage - eine Mutter könne nicht für das Einkommen aufkommen - sei dieselbe.
Die Regierung verteidigte das bisherige System. Die Mutterschaftsbeihilfe, die bis zu zwölf Monate lang ausbezahlt wird, könne von mehr Frauen in Anspruch genommen werden als die Sozialhilfe. Sie habe als Ergänzung zur Mutterschaftsversicherung ihre Berechtigung.
sda/ks