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Luzern
Das Luzerner Kriminalgericht hat einen Iraker rechtskräftig wegen Raubes verurteilt. Er hat 2019 in Willisau ein Imbisslokal überfallen und soll nun ausgeschafft werden.
Er hatte gerade Geld gezählt und war in den Keller hinuntergestiegen, als jemand ein Sackmesser zückte: Diese Nacht im März 2019 dürfte der Betreiber eines Willisauer Imbisslokals nie vergessen. Es war kurz nach Mitternacht, als ihn ein Unbekannter zur Herausgabe von Geld aufforderte. Um seine Identität zu verschleiern, hatte dieser die Kapuze tief über den Kopf gezogen. 1950 Franken konnte der Mann erbeuten.
Allerdings kam der Räuber nicht sehr weit: Die Luzerner Polizei nahm samt Vierbeiner Dodge die Fahndung auf. In Menznau, rund fünf Kilometer vom Tatort entfernt, konnte eine Patrouille den Flüchtigen dann festnehmen.
Der Beschuldigte, ein heute 30-jähriger Iraker, ist nun vom Luzerner Kriminalgericht im abgekürzten Verfahren rechtskräftig wegen Raubes verurteilt worden. Der Mann kassiert eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten und wird für zehn Jahres des Landes verwiesen. Bereits hat er 391 Tage abgesessen. Der Beschuldigte hat ferner die Verfahrenskosten von knapp 5500 Franken zu tragen.
Wie aus dem Urteil hervorgeht, stammt der Beschuldigte aus Kurdistan. Laut eigenen Aussagen ging er sechs Jahre zur Schule, danach musste er Geld für die Familie verdienen. Der Mann betätigte sich mit seinem Vater als Schmuggler, schlug sich mit Gelegenheitsjobs durch. Mit 16 verliess er den Irak ein erstes Mal, nach einigen Jahren in Griechenland kehrte er zurück.
Ende 2015 reiste der Mann illegal in die Schweiz ein und stellte im Aufnahmezentrum Kreuzlingen ein Asylgesuch. Dieses wurde ein Jahr später abgewiesen. Bis Mitte Januar 2018 hätte der Beschuldigte die Schweiz verlassen sollen. Das tat er nicht, weswegen er im hiesigen Strafregister unter anderem wegen mehrfachen rechtswidrigen Aufenthalts verzeichnet ist.
Anfang August 2018 stellte seine Lebenspartnerin ein Gesuch um Familiennachzug zwecks Vorbereitung der Heirat, seither wurde der Beschuldigte in der Schweiz geduldet. Der Mann gab an, im Irak mit einem Politiker in hoher Position ein Problem gehabt zu haben, weswegen er nicht in sein Heimatland zurückkehren könne.
Laut Urteil war der Iraker zum Zeitpunkt des Raubüberfalls arbeitslos und brauchte dringend Geld. «Er beging die Tat vorsätzlich sowie aus rein finanziellen und egoistischen Gründen.» Zugute gehalten wurde dem Beschuldigten, dass er das Raubdelikt unmittelbar nach seiner Verhaftung eingestanden und sich während der Strafuntersuchung korrekt verhalten hatte.