Trotz HSG-Skandal: Luzerner Hochschulen halten an Nebenjobs fest

Die Nebenjobs zweier HSG-Mitarbeiter haben ein schlechtes Licht auf die Bildungsstätte geworfen. Künftig dürfen Rektoren der Uni St. Gallen keine Nebentätigkeit mehr ausüben. Müssen die Luzerner Hochschulen nun nachziehen? Sie sehen sich nicht dazu veranlasst.

Simon Mathis
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Aussenansicht der Universität Luzern (Bild: Roger Grütter, 29. September 2017)

Aussenansicht der Universität Luzern (Bild: Roger Grütter, 29. September 2017)

Anfang Oktober entschied die Universität St. Gallen (HSG), dass künftige Rektoren keine Nebentätigkeiten mehr ausführen dürfen (Artikel vom 2. Oktober 2018). Der Grund: Die Finma rügte in den letzten Monaten gleich zwei Mitarbeiter der HSG. In Kritik geriet einerseits der amtierende Rektor Thomas Bieger, andererseits der HSG-Professor Johannes Rüegg-Stürm. Beide sind noch an der Uni beschäftigt, aber die Episoden warfen ein schlechtes Licht auf die Institution.

Könnte dies im Kanton Luzern ebenfalls geschehen? Die hiesigen Hochschulen winken ab. Zwar erlaubt sowohl die Universität als auch die Hochschule Luzern (HSLU) ihren Mitarbeitern Nebenbeschäftigungen. Das betrifft Dozenten und Professoren ebenso wie Rektoren und Dekane. Allerdings seien diese Nebenjobs klar reglementiert. Und sie hätten auch ihre Vorteile.

Auch der Uni-Rektor darf Nebenjobs ausüben

Die Angestellten der Uni dürfen nur unter bestimmten Bedingungen Nebenjobs annehmen. In der Personalverordnung der Uni etwa heisst es, Nebenerwerbe müssen «im Interesse des Wissenstransfers zwischen Universität und Gesellschaft liegen».

Letztlich entscheidet der Rektor der Uni darüber, ob dies der Fall ist. Sollte ein Nebenjob den Ruf der Uni schädigen oder zu Interessenkonflikten führen, kann er die Anstellung verbieten. Auch wer Verwaltungsratsmandate annehmen will, bedarf das Einverständnis des Rektors. Der Rektor berichtet dem Universitätsrat jährlich über Zahl und Art der Nebentätigkeiten der Professoren.

Eine weiterreichende Regelung für Rektoren und Dekane ist offenbar nicht vorgesehen. «Eine Sonderregelung für diese Leitungspersonen ist nicht sinnvoll, weil diese Tätigkeiten als zeitlich begrenzte Teilzeitaufgaben neben der Professur wahrgenommen werden», sagt Dave Schläpfer, Mediensprecher der Universität Luzern. Die bisherigen Rektoren der Uni hätten ihr Amt allesamt nicht als Vollzeitstelle ausgeübt. Der amtierende Rektor Bruno Staffelbach arbeitet zu 75 Prozent als Rektor und zu 25 Prozent als Professor für Betriebswirtschaftslehre.

Uni Luzern plant Transparenz-Offensive

Eine Änderung soll es an der Uni Luzern dennoch geben: Die Hochschule will die Interessenbindung der Professorinnen und Professoren «systematischer und besser sichtbar» veröffentlichen. Das hat Rektor Bruno Staffelbach im Frühjahr 2018 angekündigt.

Bereits jetzt führen einzelne Forscher ihre Interessenbindungen auf der Uni-Website auf. Pflicht ist dies aber nicht – anders als auf dem Onlineportal «Alexandria» der Universität St. Gallen.

Die PH Luzern hat eine schriftliche Melde- und Bewilligungspflicht, wie deren Kommunikationsleiter Philipp Berger mitteilt.

Praxis als Bereicherung für Forschung und Lehre

An der HSLU herrschen ähnliche Regeln wie an der PH Luzern. Für Nebenbeschäftigungen besteht hier eine schriftliche Meldepflicht. Jedes Jahr aufs Neue müssen Mitarbeitende ihre Vorgesetzten über ihre Nebenjobs unterrichten. «Mandate in Verwaltungs-, Stiftungs- und Hochschulräten sind in jedem Fall bewilligungspflichtig», sagt HSLU-Sprecherin Sigrid Cariola.

Von den rund 1900 Mitarbeitern der HSLU sind ungefähr 200 in einem Pensum von unter 20 Prozent beschäftigt. 369 HSLU-Mitarbeiter üben eine Nebenbeschäftigung aus. Die Hochschule wertet dies durchaus positiv. «Für eine praxisorientierte Hochschule sind Kontakte zu öffentlichen Institutionen und zur Wirtschaft sehr wertvoll», sagt Sigrid Cariola. «Sie dienen dem gegenseitigen Austausch und der Horizonterweiterung.» Die gesammelte Erfahrung bereichere Lehre und Forschung – und helfe dem Technologietransfer.

«Lehrkräfte, die den Austausch mit der beruflichen Praxis pflegen, lassen diese Erfahrungen in den Unterricht einfliessen, etwa in Form von Fallbeispielen oder Übungen», so Cariola. Die Verbindungen mit der Praxis offenzulegen, liege somit im Interesse der Dozierenden.

«Eine generelle Veröffentlichung aller Nebentätigkeiten, etwa als Liste, ist nicht vorgesehen», sagt Cariola. Die Hochschule Luzern respektiere die Persönlichkeitsrechte jedes einzelnen Mitarbeitenden.