Neu ab 17.30 Uhr: Stadt Sursee ändert Bestimmungen für Wochenend-Fahrverbot in der Altstadt

Der Surseer Stadtrat passt das Wochenend-Fahrverbot für die Altstadt an. Die Änderungen gelten ab Mitte Mai, schätzen die Behörden.

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Im Sommer am Wochenende autofrei: Altstadt in Sursee.

Im Sommer am Wochenende autofrei: Altstadt in Sursee.

Bild: Pius Amrein (22. Juli 2019)

(stp) In den Sommermonaten gilt in der Altstadt Sursee jeweils ein Wochenend-Fahrverbot. Dies schreibt die Stadt Sursee in einer Mitteilung. Das Verbot gilt dieses Jahr ab dem 2. Mai bis am 27. September. Dabei hätten die neuen verlängerten Ladenschlusszeiten am Samstag «einen Einfluss auf den Beginn des Wochenend-Fahrverbots», heisst es in der Mitteilung weiter.

Aufgrund des angepassten Ladenschlussgesetzes und mit den damit verbundenen verlängerten Schliessungszeiten – unter anderem am Samstag – gilt das zeitlich befristete Fahrverbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder neu nämlich jeweils von Samstag ab 17.30 Uhr bis Montag um 6 Uhr.

Von diesem Fahrverbot ausgenommen sind Busse im Linienverkehr, Taxis und Fahrten mit Fahrberechtigungen. Die neue Verkehrsanordnung tritt in Kraft, sobald die neuen Signale aufgestellt sind. Dies dürfte ungefähr Mitte Mai der Fall sein. Parallel zum Zeitfenster des Wochenend-Fahrverbots gilt auf den Parkplätzen in der Ober-, Unterstadt und Rathausplatz wieder ein generelles Parkverbot für alle.

Somit dürfen auch Inhaber von Dauerparkierkarten diese Parkplätze während dieser Zeitspanne nicht nutzen. Die ausgestellten Spezialbewilligungen für das Wochenend-Fahrverbot sind allerdings weiterhin gültig und müssen nicht erneuert werden.