Künftig zahlt die Stadt Luzern dem Kanton jährlich eine Pauschale über 25'000 Franken für die Leistungen der Polizei. Die neue Vereinbarung regelt die Kontrollen im Bereich Strassenmusik und Taxiwesen.
Seit dem 1. Januar 2010 sind Stadtpolizei Luzern und Kantonspolizei Luzern zur Luzerner Polizei zusammengelegt. Auf dieses Datum hin hat die Luzerner Polizei die Kernaufgaben der ehemaligen Stadtpolizei übernommen. Grundsätzlich hat die Luzerner Polizei kantonales und Bundesrecht zu vollziehen. Insbesondere bei der Nutzung des öffentlichen Grundes hat die Stadt Luzern aber eigene Gemeindevorschriften erlassen.
Laut Mitteilung der Stadt Luzern haben Stadt und Kanton die bisher geltende befristete Vereinbarung durch eine unbefristete abgelöst und gleichzeitig die Frage der Finanzierung geklärt. Von der Vereinbarung betroffen sind folgende Bereiche:
Die Luzerner Polizei leistet jährlich 250 Stunden für den Vollzug der städtischen Reglemente im Bereich Strassenmusizierende und Taxiwesen. Die Stadt Luzern entschädigt die Luzerner Polizei mit pauschal 25'000 Franken pro Jahr. Ändert sich beim Vollzug die Nachfrage nennenswert und nachhaltig, können die Anzahl der zu leistenden Stunden und entsprechend die Entschädigung im gegenseitigen Einvernehmen angepasst werden.
pd/bep