Nun spricht der Bund Klartext: VBL haben das Subventionsgesetz gebrochen

Laut dem Bundesamt für Verkehr haben die Verkehrsbetriebe Luzern (VBL) rechtswidrig 16 Millionen Franken an Steuergeldern einkassiert. VBL-Direktor Norbert Schmassmann zeigt sich «erstaunt» über diese Anschuldigungen.

Simon Mathis
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VBL-Direktor Norbert Schmassmann (CVP) erläuterte an einer Pressekonferenz am Montag die Struktur der VBL-Holding.

VBL-Direktor Norbert Schmassmann (CVP) erläuterte an einer Pressekonferenz am Montag die Struktur der VBL-Holding.

Bild: Nadia Schärli (Luzern, 2. März 2020)

Was genau – wenn überhaupt – haben sich die VBL zu Schulden kommen lassen? Diese Frage stellen sich in diesen Tagen viele. Nun spricht das Bundesamt für Verkehr (BAV) Tacheles: Die VBL Holding habe das Subventionsgesetz gebrochen, erklärt ein Sprecher auf Anfrage unserer Zeitung.

Dazu muss man wissen: Für den Betrieb der Buslinien ist eine Tochtergesellschaft der VBL Holding zuständig. Sie besitzt weder Fahrzeuge noch Chauffeure, sondern muss diese von ihrer Muttergesellschaft beziehen. Die Holding soll ihrer Tochter für die Leistungen zu hohe Preise in Rechnung gestellt haben. Auf diesen Standpunkt stellt sich das BAV, wie Sprecher Andreas Windlinger ausführt.

Bund zieht Parallelen zum Postauto-Skandal

Das funktionierte laut BAV wie folgt: Die Holding verrechnete ihrer Tochter nicht nur die effektiven Kosten für Busse und Chauffeure, sondern sie verlangte zusätzlich auch noch Zinsen. Dadurch habe die VBL im subventionierten Personenverkehr verbotenerweise Gewinne erzielt. Es geht um eine Summe von 16 Millionen Franken, welche der Verkehrsverbund Luzern als grösster Geldgeber zurückfordert:

Die Praxis sei mit dem Holding-Modell «Impresa» von Postauto vergleichbar. Zur Erinnerung: «Impresa» half der Postauto AG, Gewinne im subventionierten Bereich zu verstecken. Nachdem die Unregelmässigkeiten aufgeflogen waren, machte Postauto die Holdingstruktur 2018 rückgängig.

Andreas Windlinger fährt fort: «Gemäss Subventionsgesetz sind in subventionierten Bereichen nur Aufwendungen anrechenbar, die tatsächlich entstanden und für die zweckmässige Erfüllung der Aufgabe unbedingt erforderlich sind.» Überhöhte Preise oder Gewinnzuschläge wie die bei den VBL intern verrechneten Zinsen zählen laut Windlinger nicht dazu.

VBL-Verwaltungsratspräsidentin Yvonne Hunkeler (CVP) argumentierte am Montagvormittag, dass die Verrechnungspraxis 2012 vom BAV abgesegnet worden sei. Schon am Nachmittag relativierte das BAV: Die Prüfung sei nur methodisch erfolgt. Windlinger präzisiert: Für die Besteller VVL und BAV seien die Geldflüsse innerhalb der Verkehrsbetriebe aufgrund der Holdingstruktur nicht ersichtlich gewesen. Die Besteller hätten stets nur die Zahlen der Tochtergesellschaft erhalten – und nicht jene der Holding.

Bund legt Auszüge aus VBL-Dokument offen

Laut BAV haben die VBL 2018 und 2019 schriftlich festgehalten, dass intern nur die effektiven Kosten verrechnet würden. Unsere Zeitung verlangte gestützt auf das Öffentlichkeitsprinzip Einsicht in diese Dokumente. Darauf legt das BAV erstmals einen Auszug offen. Im Dokument, datiert auf den 29. März 2019, heisst es:

Schmassmann verlangt Aussprache mit dem BAV

Die Aussagen des BAV könnten jenen der Verkehrsbetriebe nicht klarer widersprechen. VBL-Direktor und CVP-Kantonsrat Norbert Schmassmann bezieht sich auf Anfrage wiederum auf die BAV-Prüfung von 2012: «Durch diese Prüfung war die Verrechnung solcher Zinsen allen Beteiligten im Grundsatz bekannt.» Zudem habe man die Verrechnung solcher Zinsen aus betriebswirtschaftlichen Gründen als gerechtfertigt erachtet. Aufgrund der BAV-Prüfung hätten die VBL bis Ende 2017 die entsprechende Verrechnungspraxis angewandt. Denn, so Schmassmann:

«Wir durften nach Treu und Glauben davon ausgehen, dass die mit der Holding-Struktur verbundene Verrechnungspraxis rechtens war.»

Aus der Luft gegriffen ist diese Aussage nicht. Ein unabhängiger Experte bestätigt, dass Zinsverrechnungen in der Privatwirtschaft nicht nur üblich, sondern sogar vorgeschrieben seien. Bei subventionierten ÖV-Unternehmen sei die Situation hingegen anders, komplexer.

Zu den Vorwürfen des Bundesamts für Verkehr nimmt Schmassmann am Dienstagabend nur knapp Stellung. Er schreibt auf Anfrage: «Leider ist das BAV bisher nicht direkt auf die VBL zugekommen. Wir haben deshalb Kontakt aufgenommen und eine Aussprache verlangt. Die Aussagen erstaunen uns. Wir werden sie direkt mit dem BAV besprechen.»

Bund: «Rechtszustand hat sich nicht geändert»

Über eine Holdingstruktur verfügen die VBL seit 2010. Mit dieser Unternehmensform war der Verkehrsverbund (VVL) nie ganz glücklich. 2012 beauftragte er das BAV, die Strukturen der Holding zu untersuchen. Über das Resultat dieser Prüfung sind sich BAV und VBL nun eineins. 2018, in Nachgang zur Postauto-Affäre, änderten die VBL ihre Praxis: Das Verzinsungssystem, das jetzt für Aufruhr sorgt, wurde abgeschafft.

Die Verzinsung sei aber schon vorher rechtswidrig gewesen, betont das BAV: «Der entsprechende Artikel 14 des Subventionsgesetzes galt auch schon in der Periode 2010-2017.» Demzufolge habe es in dieser Zeit keinen anderen Rechtszustand gegeben. Das BAV kommt daher zum Schluss: Eine Rückzahlung der 16 Millionen Franken sei angezeigt.