NUTZUNGSPLANUNG: Die Ebikoner Bevölkerung soll mitwirken

Die Bevölkerung von Ebikon kann zur Revision der Nutzungsplanung Stellung nehmen. Der Gemeinderat lanciert ein Mitwirkungsverfahren – parallel zur Vorprüfung beim Kanton.

Drucken
Das Zentrum von Ebikon, wie es im Masterplan angedacht ist. (Bild: PD)

Das Zentrum von Ebikon, wie es im Masterplan angedacht ist. (Bild: PD)

Die letzte grösser Ortsplanungsrevision liegt 20 Jahre zurück. Ein Masterplan, den der Gemeinderat im Mai 2015 präsentiert hat, soll planerische Grundlage für die Entwicklung der nächsten 20 bis 30 Jahre sein. Auf Basis des Masterplans und der gesetzlichen Grundlagen hat der Gemeinderat die Nutzungsplanung in Angriff genommen, ein verbindliches Regelwerk mit konkreten baulichen Bestimmungen.

Öffentlichen Raum attraktivieren

Gestützt auf eine Bevölkerungsbefragung hat der Gemeinderat in seiner Strategie beschlossen, den öffentlichen Raum qualitativ aufzuwerten. Zu den Zielen gehören unter anderem die Gestaltung und Aufwertung der Kantonsstrasse sowie die Weiterentwicklung des Zentrums mit öffentlichen Freiräumen. Auch der Ausbau des öffentlichen Verkehrs und die Weiterentwicklung von Velo- sowie Fussverbindungen sind Bestandteil.

Insbesondere sollen im Ortskern nicht mehr nur eingeschossene, sondern doppelte Attikageschosse möglich sein. Ausserdem werden in neu umrissenen Gebieten Bauten bis 30 Meter und vereinzelt auch bis 50 Meter Höhe möglich sein. «Das Ortszentrum soll so baulich besser erkennbar sein und im Kontrast zum alten Kern des Kirchenbezirks stehen», lässt Peter Schärli, Gemeinderat Ressort Bau in einer Medienmitteilung wiedergeben.

Bevölkerung wirkt mit

Die Vorlage für die revidierte Nutzungsplanung haben der Gemeinderat, die Planungs-, Umwelt- und Energiekommission (PUEK) und die Verwaltung gemeinsam mit der Firma Planteam S AG erarbeitet. Die Vorlage befindet sich in der kantonalen Vorprüfung. Parallel dazu findet die öffentliche Mitwirkung statt.

Ab 25. September bis am 20. November 2015 haben alle die Möglichkeit, schriftlich Stellung zur revidierten Nutzungsplanung zu nehmen. Die Unterlagen sind via Website der Gemeinde Ebikon oder auf der Gemeinde in der Abteilung Planung&Bau einsehbar. Die Eingaben sind nicht rechtsverbindlich, sie wer-den in einem Mitwirkungsbericht aufgearbeitet und fliessen in die weitere Bearbeitung ein.

pd/cv

Öffentliche Information

Der Gemeinderat informiert an der öffentlichen Orientierungsversammlung vom Donnerstag, 24. September, um 19.30 Uhr in der Aula Wydenhof an der Schulhausstrasse 22 über die Nutzungsplanung und wie sich der Masterplan auf die Zentrumszone auswirkt.