Eine Frau, die ihrem Partner im Seetal Gift ins Essen mischte, ist vom Obergericht zu 6½ Jahren Freiheitsstrafe wegen versuchten Mordes verurteilt worden.
Ihr wird eine in mittlerem Grade verminderte Zurechnungsfähigkeit attestiert. Die Verurteilte muss ihrem ehemaligen Partner eine Genugtuung von 10'000 Franken bezahlen. Das Bundesgericht bestätigte das Urteil. Es ist somit rechtskräftig.
Im Februar 2002 mischte die heute 43-jährige R. H.* ihrem sieben Jahre älteren Partner E. B.* eine unbekannte Substanz ins Abendessen und verliess die Wohnung. E. B. entkam nur knapp dem Tod. Das Kriminalgericht sprach im Mai 2007 die Frau wegen versuchten Mordes schuldig und bestrafte sie mit 4½ Jahren Freiheitsstrafe. Nach der Appellationsverhandlung ein Jahr später erhöhte das Obergericht die Strafe.
tre/Neue LZ