«Opera» muss um 0.30 Uhr dicht machen

Die von den Behörden aufgrund von Immissionen verfügte Beschränkung der Öffnungszeiten des Luzerner Nachtlokals Opera ist rechtlich in Ordnung. Das Verwaltungsgericht hat eine Beschwerde des Club-Betreibers abgewiesen.

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Bislang standen zahlreiche Clubbesucher um 0.30 Uhr an, um ins «Opera» zu gelangen. Nun muss der Club um diese Zeit bereits die Tore schliessen. (Bild: Philipp Schmidli/Neue LZ)

Bislang standen zahlreiche Clubbesucher um 0.30 Uhr an, um ins «Opera» zu gelangen. Nun muss der Club um diese Zeit bereits die Tore schliessen. (Bild: Philipp Schmidli/Neue LZ)

Seit Dezember 2006 wird am Hallwilerweg im Luzerner Stadtzentrum ein Club mit Restaurant, Disco, Lounge und mehreren Bars betrieben. Von Beginn weg führte der Betrieb im Quartier zu Immissionen - Lärm, Verunreinigungen, Sachbeschädigungen. Trotz diverser Massnahmen der Behörden und des Club-Betreibers blieb die Situation unbefriedigend.

Auf Antrag des Stadtrates entzog der Kanton Luzern dem Club deshalb die Bewilligung für die verlängerte Öffnungszeit in der Nacht auf den Sonntag zu entziehen. Statt um 5 Uhr morgens muss der Club nun um 0.30 Uhr schliessen. Dagegen reichte der Betreiber beim Luzerner Verwaltungsgericht eine Beschwerde ein. Sie wurde laut Communiqué vom Donnerstag abgewiesen.

Keine Verletzung der Gleichbehandlung

Wie zuvor die kantonalen Behörden, kam das Verwaltungsgericht zum Schluss, dass es rechtlich zulässig und nötig ist, die verlängerten Öffnungszeiten zurückzunehmen. Trotz vielfältiger Absprachen und zahlreicher Massnahmen seien die massiven Beeinträchtigungen der Nachbarschaft nicht behoben und keine nachhaltige Verbesserung erreicht worden.

Nach Ansicht des Club-Betreibers verletzt der Entscheid den Grundsatz der Gleichbehandlung der Konkurrenten. Dem widerspricht das Gericht: «Eine Ungleichbehandlung läge vor, wenn bei anderen Lokalen die Überzeitbewilligung weiterhin toleriert würde, obwohl sie vergleichbare Immissionen wie Ruhestörung, Littering, Sachbeschädigung und Verstösse gegen die öffentlichen Ordnung verursachen.» Das sei aber nicht der Fall.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig

sda/zim