Park-Hotel Vitznau erleidet Niederlage vor Bundesgericht

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Park-Hotels abgewiesen. Damit ist der Bau eines Personalhauses und Aparthotels in Vitznau nach wie vor blockiert.

Niels Jost
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Die Bauparzelle in unmittelbarer Nähe des Parkhotel Vitznau, welche überbaut werden soll. (Bild: Pius Amrein (16. Dezember 2017))

Die Bauparzelle in unmittelbarer Nähe des Parkhotel Vitznau, welche überbaut werden soll. (Bild: Pius Amrein (16. Dezember 2017))

Der Rechtsstreit um das geplante Gebäude in Vitznau ist um ein Urteil reicher. Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde der Park-Hotel Vitznau AG und der Park-Hotel Vitznau Immobilien AG nicht eingetreten. Diese wollten – verkürzt gesagt – mit ihrer Beschwerde bewirken, dass sie die Bewilligung für das Personalhaus und Aparthotel mit 17 Wohneinheiten doch erhalten.

Zur Erinnerung: Der Vitznauer Gemeinderat hatte das Baugesuch 2016 bewilligt. Er wies Einsprachen von Anwohnern ab, die befürchteten, der Neubau käme zu nahe an einem alten Bauernhaus zu stehen. In der Folge wehrten sich die Anwohner beim Luzerner Kantonsgericht – mit Erfolg: Es hob die erteilte Baubewilligung auf und rügte den Gemeinderat, der die geltenden Zonenvorgaben nicht berücksichtigt habe. Dagegen reichten die Verantwortlichen um das Park-Hotel im Dezember 2017 Beschwerde beim Bundesgericht ein, dessen Urteil nun vorliegt.

Unklar, ob Personalhaus noch gebaut wird

«Wir akzeptieren das Urteil selbstverständlich», sagt Markus Knopf, Verwaltungsrat der Park-Hotel Vitznau AG auf Anfrage. Zum weiteren Vorgehen könne er derzeit nichts sagen, das müsse man zunächst intern besprechen. Grundsätzlich liegt das Baugesuch nun wieder beim Gemeinderat, der das Dossier neu beurteilen müsste.

Die Gerichtskosten von 1000 Franken haben Beschwerdeführerinnen um das Park-Hotel zu tragen. Zudem müssen sie die vier privaten Einsprecher mit 500 respektive 1000 Franken entschädigen.