Nach dem schweizweiten Frauenstreik-Tag vom 14. Juni macht das Luzerner Komitee Druck auf den Luzerner Regierungsrat. Dieser soll die tatsächliche Gleichstellung als Schwerpunkt in das laufende Legislaturprogramm aufnehmen.
(pd/jb) Der 14. Juni 2019 bleibt im Zeichen der Frauenstreikbewegung in Erinnerung. Ob am Arbeitsplatz oder im öffentlichen Raum; das Anliegen der Gleichstellung von Frau und Mann stand dabei im Zentrum. Tausende Personen fanden sich in der Luzerner Innenstadt ein, um unter Anderem auf bisherige Versäumnisse der Politik hinzuweisen.
Mit der öffentlichen Aufmerksamkeit ist es aber bekanntermassen nicht getan: Viel zu wenig sei in politischer Hinsicht für eine tatsächliche Gleichstellung bisher unternommen worden. So fordert das Frauenstreik-Komitee Luzern in einer Petition nun politische Reaktion seitens Regierungsrat. Zum einen wird er aufgefordert, die tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann als Schwerpunkt in das Legislaturprogramm 2019-2021 aufzunehmen. Zum anderen soll derselbe einen ausführlichen Planungsbericht über seine Gleichstellungspolitik vorlegen.
Die angeführte Begründung spricht Bekanntes an: Das Gesetz des Kantons Luzern sei bereits seit 1995 mit einem «Gesetz zur Förderung von Gleichstellung von Frau und Mann» versehen. Dieses sehe die Berücksichtigung der Gleichstellung von Frau und Mann bei Erlassen und Massnahmen von Kantonen und Gemeinden vor. Ebenso gelte auch für den Kanton Luzern der entsprechende Verfassungsgrundsatz, das eidgenössische Verfassungsgesetz sowie die UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW).
Hinsichtlich der am 14. Juni öffentlich platzierten Forderungen verlangt der Luzerner Frauenstreik nun Stellungnahme zu Fragen wie:
Das Frauenstreik-Komitee plädiert also dafür, dass die Gleichstellung von Frau und Mann als Anliegen Tausender Luzernerinnen und Luzerner Einzug in die parlamentarische Diskussion erhalten soll.
Die tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann könnte per 01. Januar 2020 als neunter Schwerpunkt in das laufende Legislaturprogramm aufgenommen werden. Im weiteren legislativen Prozess müssten daraus dann Massnahmen zur Erfüllung der unterliegenden Ziele resultieren.