Der Luzerner Stadtrat will die Planung für ein Hochhaus am Pilatusplatz nicht weiter hinausschieben. Er beantragt dem Parlament, den sistierten Kreditantrag für einen Projektwettbewerb am nächsten Donnerstag trotz einem hängigen juristischen Verfahren zu behandeln.
Der Grosse Stadtrat hatte vor einem Jahr entschieden, den Antrag für einen Kredit von 645'000 Franken vorläufig nicht zu behandeln. Begründet wurde dies mit der kurz zuvor eingereichten Volksinitiative "Für ein intaktes Stadtbild", die Hochhäuser nur noch am Stadtrand zulassen will. Am Pilatusplatz könnte damit das geplante 35 Meter hohe Hochhaus nicht gebaut werden.
Der Grosse Stadtrat erklärte im Mai 2015 die sogenannte Stadtbild-Initiative für ungültig, weil diese gegen das Gebot der Planbeständigkeit verstosse. Die Initiative verlangt eine Änderung der Bau- und Zonenordnung (BZO), die nur wenige Tage, bevor das Volksbegehren eingereicht worden ist, in Kraft getreten war.
Der Entscheid des Parlamentes wurde juristisch angefochten. Der Grosse Stadtrat entschied, dass der Planungskredit so lange sistiert bleiben solle, bis ein rechtskräftiger Entscheid zur Ungültigkeit vorliege.
Dem Stadtrat dauert dies aber zu lange, wie er am Freitag mitteilte. Es sei wichtig, dass die Planungsarbeiten am Pilatusplatz fortgesetzt werden könnten. Das Risiko, dass die Initiative doch gültig sei, sei vertretbar.
Der Stadtrat rechnet damit, dass wenn das Parlament den Kredit spricht, das Hochhaus zwischen 2020 und 2022 gebaut werden könnte. Ein Festhalten an der Sistierung würde den Baubeginn auf unbestimmte Zeit verzögern.
Die neue BZO legt den Grundstein dafür, dass in der Stadt an zentraler Lage neue Wohnungen und Büros gebaut werden können. In den nächsten 15 Jahren soll es neue Wohnungen für 6200 bis 8800 Personen sowie Platz für 3000 bis 4800 Arbeitsplätze geben. Um dies zu erreichen, sollen auf bestimmten Arealen auch Hochhäuser gebaut werden können. (sda)