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Luzern
Die Demokratie soll trotz Pandemie funktionieren: Die Stadt Luzern schafft die Voraussetzungen für Fernabstimmungen im Stadtparlament. Doch die Kriterien dafür sind sehr streng.
Wenn ein Grossstadtrat oder eine Grossstadträtin wegen behördlich verordneter Isolation nicht an einer Parlamentssitzung teilnehmen kann, soll er oder sie von zu Hause aus abstimmen können. Diese Massnahme hat der Luzerner Stadtrat beschlossen. Am Donnerstag erhielt er dafür vom Parlament grünes Licht.
Konkret ist vorgesehen, dass die Betroffenen jeweils per Skype zu den Abstimmungen zugeschaltet werden. Sie dürfen dabei aber nur abstimmen, nicht mitdiskutieren. Auch wird das Recht auf Fernabstimmung explizit nur denjenigen gewährt, die wegen Covid-19 zu Hause bleiben müssen. Wer sonst krank oder verunfallt ist, darf nicht mitentscheiden.
Die Fernabstimmung ist zudem nur möglich, solange weiterhin die Hälfte des Parlaments (also mindestens 24 Mitglieder) physisch vor Ort ist. Wird diese Zahl nicht erreicht, so gilt das Parlament als nicht beschlussfähig und die Sitzung muss abgesagt werden.
Die Möglichkeit zur Fernabstimmung ist zeitlich begrenzt bis Ende 2021. In Kraft tritt die neue Bestimmung per 1. Februar.